German Pellets GmbH: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiten sich aus
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Bei der insolventen German Pellets GmbH wird ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, wird nun auch wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Staatsanwaltschaft Rostock hat ihre Ermittlungen gegen die German Pellets GmbH ausgeweitet. Nach Verdacht auf Unterschlagung, Untreue oder Insolvenzverschleppung sind nun möglicherweise auch Steuern hinterzogen worden. Ins Visier gerät dabei besonders der Wirtschaftsprüfer des insolventen Unternehmens. Gegen ihn wird dem Bericht zu Folge wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt.
Zu seinen Aufgaben zählte u.a. die Prüfung des Jahresabschlüsse der German Pellets GmbH. Nun sollen über verbundene Gesellschaften in Italien und Dänemark Erträge im zweistelligen Millionenbereich generiert, die fällige Umsatz- und Kapitalertragssteuer aber nicht abgeführt worden sein.
Es ist ein neuer Mosaikstein im Fall der German Pellets GmbH und ihrem Firmengeflecht. Es kommen immer mehr Details ans Tageslicht, die das Vertrauen in die Unternehmensverantwortlichen immer mehr schwinden lassen. Auch im Hinblick darauf, dass die Insolvenz ursprünglich in Eigenverwaltung durchgeführt werden sollte. Die Anleger, die ihr Geld in die Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH investiert haben, dürften inzwischen aufatmen, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. Rund 260 Millionen Euro Anlegergelder stehen im Feuer. Die vorläufige Insolvenzverwalterin fand aber bislang wohl nahezu leere Kassen vor. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist ungewiss mit welcher Insolvenzquote die Anleger dann rechnen können. Nach dem bisherigen Kenntnisstand dürfte sie allerdings nicht allzu hoch ausfallen.
Um hohe finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten die Anleger daher nicht nur auf ein Insolvenzverfahren vertrauen, sondern auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In Betracht kommen sowohl Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen z.B. wegen Prospektfehlern als auch gegen die Vermittler / Berater, falls sie die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihre Investition aufgeklärt haben.
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