Schwäbische Zeitung: Keine öffentlich-rechtliche Zeitung

Leutkirch (ots) – Die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 ist verboten. Das wird die ARD wenig stören, schließlich ist die Ausgabe uralt. Aktuelle Versionen des öffentlich-rechtlichen Angebots für Smartphones und Tablet-Computer sind weiter abrufbar. Verlagshäuser ärgert das. Doch das gestrige Urteil ist für sie trotzdem ein symbolischer Erfolg. Es zeigt, dass die Tagesschau-App einen freien und fairen Wettbewerb unmöglich macht.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender macht das Fernsehen besser. Man denke nur an das teils niveaulose, rein privat finanzierte US-Fernsehen. Doch mit ihrer App wildert die ARD auf inakzeptable Weise in einem Bereich, in dem sie nichts zu suchen hat. Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet dem Sender presseähnliche Inhalte anzubieten. Die Tagesschau-App mit ihren hintergründigen und ausführlichen Texten kommt einer öffentlich-rechtlichen Zeitung gleich und ist somit nicht zulässig. Zumal sie durch Gebühren finanziert und kostenlos erhältlich ist. Wie sollen Verlage dagegen ankommen? Auch wenn das Urteil nur ein Teilerfolg für die privaten Unternehmen ist: Die ARD muss sich jetzt bewegen. Im besten Fall speckt sie ihr Angebot ab. Kurzfristig finden Nutzer dann zwar weniger Inhalte bei der Tagesschau-App. Langfristig wird die Pressevielfalt aber gestärkt, weil die Konkurrenz eine faire Chance bekommt.

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