Smartphone beschlagnahmt: PIN-Verweigerung ja, Fingerabdruck nein – was im Strafverfahren gilt

Smartphone beschlagnahmt? Die PIN muss niemand herausgeben – die biometrische Sperre per Fingerabdruck dürfen Ermittler laut OLG Bremen aber erzwingen. Fachanwalt aus Krefeld erklärt Ihre Rechte.

BildKrefeld, 16. Juni 2026 – Das Smartphone ist für die Strafverfolgung zum wichtigsten Beweismittel geworden. Bei Hausdurchsuchungen wird es regelmäßig sichergestellt – und mit ihm Nachrichten, Fotos, Standortverläufe, Chats und Kontakte. „Auf einem Mobiltelefon liegt heute das gesamte Persönlichkeitsprofil eines Menschen. Die Beschlagnahme und vollständige Auswertung gehört deshalb zu den tiefsten Eingriffen, die ein Ermittlungsverfahren kennt“, sagt Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht bei der Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte in Krefeld.

PIN schützt – Fingerabdruck nicht

Hier verläuft eine wichtige, oft übersehene Grenze: Die PIN oder das Passwort muss niemand preisgeben. Das wäre eine aktive Mitwirkung an der eigenen Überführung und ist durch die Selbstbelastungsfreiheit geschützt. Anders bei der biometrischen Entsperrung: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung dürfen die Ermittler nach der Rechtsprechung zwangsweise nutzen – etwa, indem sie den Finger des Beschuldigten auf den Sensor führen. Das Oberlandesgericht Bremen hat eine solche erzwungene Entsperrung per Fingerabdruck für zulässig gehalten, weil darin nur die Duldung einer körperlichen Maßnahme liegt (vergleichbar § 81b StPO) – und keine aktive Aussage. Die Hintergründe und Grenzen dieser Rechtsprechung hat die Kanzlei in einer ausführlichen Urteilsbesprechung dargestellt:

In der Praxis heißt das: Wer ausschließlich auf eine biometrische Sperre setzt, ist deutlich weniger geschützt als mit einer PIN.

Beschlagnahme braucht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss

Die Sicherstellung und Auswertung von Daten richtet sich nach den §§ 94 ff. StPO; für die Beschlagnahme gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt (§ 98 StPO). Nur bei „Gefahr im Verzug“ dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen – ein Ausnahmefall, der im Nachhinein oft angreifbar ist.

Verhältnismäßigkeit als entscheidende Grenze

Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss die Auswertung eines kompletten Datenträgers verhältnismäßig sein: Sie darf sich nicht unbegrenzt auf den gesamten Datenbestand erstrecken, sondern muss in Umfang und Zeitraum an den konkreten Tatvorwurf gebunden bleiben. „Genau hier setzt die Verteidigung an – wir prüfen, ob die Durchsicht zu weit ging, und können ein Beweisverwertungsverbot geltend machen“, erklärt Cörper.

Was Betroffene tun sollten

Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen, den Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmebeschluss verlangen und umgehend einen Verteidiger einschalten. Wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält, hat die Kanzlei zusammengefasst:

Über Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte mit Sitz in Krefeld berät und vertritt Mandanten im Straf- und Steuerrecht sowie in den Bereichen Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Mit der seltenen Doppelqualifikation im Straf- und Steuerrecht verteidigt die Kanzlei Beschuldigte in Krefeld und bundesweit – im Notfall rund um die Uhr.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Tim Cörper
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
Deutschland

fon ..: 02151 5698000
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email : info@pauls-coerper.de

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Krefeld. Schwerpunkte sind das Straf- und Steuerrecht sowie das Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei verbindet die seltene Doppelqualifikation als Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht und vertritt Mandanten in Krefeld und bundesweit – in dringenden Fällen rund um die Uhr. Seit ihrer Gründung im Jahr 2021 steht die Kanzlei für eine an der jeweiligen Spezialisierung ausgerichtete, schlagkräftige Beratung und Verteidigung.

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