Kölner Stadt-Anzeiger: Für NPD-Verbot zuständiger Gerichtssenat verliert bis 2015 zwei Richter

Köln (ots) – Der für ein mögliches Verbot der NPD zuständige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird bis zum Sommer 2015 zwei Richter verlieren – mit der Folge, dass dann alle übrigen sechs Richter einem Verbotsantrag zustimmen müssten, damit er erfolgreich ist. Das berichtet der “Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf Gerichtskreise. So scheide die Richterin Gertrude Lübbe-Wolff im April 2014 aus dem Zweiten Senat aus, ihr Kollege Michael Gerhardt im Juli 2015. Beide hätten dann die maximal mögliche Zugehörigkeit zum Gericht von zwölf Jahren erreicht. In Gerichtskreisen wird in dem Zusammenhang weiter auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verwiesen, demzufolge zwei Drittel jener Richter am Ende für ein Verbot stimmen müssten, die dem zuständigen Zweiten Senat schon zu Beginn des Verfahrens angehört haben. Zwei Drittel von acht seien aber de facto drei Viertel. Sollte das Verfahren über den Juli 2015 hinaus andauern, müssten also alle sechs übrigen Richter für das Verbot votieren, heißt es. Dies könne einen Erfolg erschweren.

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