G 25, G 20, G 37 und Co.: Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen in der Logistik jetzt online laufen

Mit der zunehmenden Digitalisierung lassen sich diese Pflichtuntersuchungen heute effizient, flexibel und rechtssicher online durchführen.G 25, G 20, G 37 und Co. ONLINE möglich!

BildDie Logistik ist eine der Branchen, in denen arbeitsmedizinische Untersuchungen täglich über den Einsatz von Mitarbeitern entscheiden. Wer in der Logistik einen Stapler bewegt, einen Kran bedient oder im Lager arbeitet, fällt in den Anwendungsbereich der bekannten G-Untersuchungen. Mit der zum 01.12.2025 in Kraft getretenen Neufassung der DGUV Vorschrift 2 sind diese Untersuchungen in einem klar geregelten Umfang auch online zulässig.

Im Mittelpunkt steht die G 25-Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Sie ist in der Logistik das Kerndokument für Stapler-, Kran- und Maschinenführer und prüft, ob ein Beschäftigter die sinnesphysiologischen Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit mitbringt. Die G 25 lässt sich online durchführen – per strukturierter Anamnese, standardisiertem Sehtest und Hörtest auf einem internetfähigen Endgerät, fachärztlich freigegeben.

Die G 20-Vorsorge betrifft Beschäftigte an Lärmarbeitsplätzen ab 85 dB(A) und ist in vielen Logistikbetrieben Pflichtvorsorge nach ArbMedVV. Auch sie lässt sich digital abwickeln. Die G 37-Vorsorge wiederum ist eine Angebotsvorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – relevant überall dort, wo in der Logistik Disposition, Verwaltung oder Tourenplanung am Bildschirm erfolgen.

Daneben deckt das Spektrum weitere G-Untersuchungen ab, die in der Logistik regelmäßig anfallen: die G 24-Vorsorge bei Hautgefährdung, etwa durch Reinigungsmittel oder Verpackungsstoffe; die G 26.1-Vorsorge für Träger von Atemschutzgeräten der Gruppe 1; die G 42-Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen; sowie die G 1.4-Vorsorge bei Exposition gegenüber mineralischem Staub. Alle diese Vorsorgen können online begleitet, ärztlich freigegeben und dokumentiert werden.

Anbieter wie die DZA GmbH (Deutsches Zentrum für Arbeitsmedizin, Duisburg) decken dieses Spektrum vollständig digital ab und richten sich gezielt an Logistik- und Personaldienstleistungsunternehmen. Das Online-Portal ist in zwölf Sprachen verfügbar.

Jährliche Unterweisungen – auch beim DZA:

Neben den Vorsorgen und Eignungsbeurteilungen schreibt die DGUV für viele Logistik-Tätigkeiten jährliche Unterweisungen vor – insbesondere für Flurförderzeuge (Stapler) und Krane. Auch diese Schulungen lassen sich online über das Portal absolvieren oder als Inhouse-Schulung direkt im Lager, in der Halle oder am Standort durchführen. Inhouse-Schulungen bieten den Vorteil, dass sie auf die konkreten Geräte, Wege und Arbeitsabläufe des Betriebs zugeschnitten sind und ohne Reisezeiten der Belegschaft auskommen.

Anbieter wie die DZA GmbH (Deutsches Zentrum für Arbeitsmedizin, Duisburg) decken dieses Spektrum vollständig digital ab und richten sich gezielt an Logistik- und Personaldienstleistungsunternehmen. Das Online-Portal ist in zwölf Sprachen verfügbar; jährliche Unterweisungen für Flurförderzeuge und Krane werden online oder als Inhouse-Schulung von zertifizierten Ausbildern mit eigenem Hintergrund in der Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt.

Mehr unter www.dzarbeitsmedizin.de und www.onlineuntersuchung.de | T +49 203 70 90 8510

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Wer hinter der DZA steht:

Die DZA wurde von Marcel Zaremba und Michael Zaremba gegründet. Beide kennen die Personaldienstleistungsbranche nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus eigener Berufspraxis. Marcel Zaremba ist ausgebildeter Speditionskaufmann – Logistik und gewerbliche Arbeitswelt sind sein Zuhause. Michael Zaremba ist ausgebildeter Personaldienstleistungskaufmann und zertifizierter Ausbilder. Beide haben selbst erlebt, woran arbeitsmedizinische Pflichten in der Praxis scheitern – und beide hatten genug davon.
Aus dieser Praxis ist die DZA entstanden. Kein Konzern. Keine Beratung. Sondern ein Lösungsanbieter, der weiß, was Disponenten und Niederlassungsleiter brauchen – weil er es selbst gemacht hat.

Wo wir hingehen?
Mit der zum 01.12.2025 in Kraft getretenen DGUV Vorschrift 2 in der VBG-Fassung ist Telearbeitsmedizin endgültig in der Regelbetreuung angekommen. Die DZA ist auf diese Entwicklung vorbereitet – weil wir sie bereits leben. Für Personaldienstleister heißt das: Planungssicherheit, Tempo und ein Partner, der die Branche versteht.

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