Der Gedanke, im Alter auf die Hilfe der eigenen Kinder angewiesen zu sein, ist für viele Eltern eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn die eigenen finanziellen Mittel im Pflegefall oder bei geringer Rente nicht mehr ausreichen? In Deutschland greift dann unter bestimmten Umständen der sogenannte Elternunterhalt – eine rechtliche Verpflichtung für Kinder, ihre bedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen. Dieses Thema ist emotional aufgeladen und wirft viele Fragen auf.
Was ist Elternunterhalt?
Elternunterhalt bedeutet, dass volljährige Kinder, die über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, dazu verpflichtet sein können, für den Lebensunterhalt ihrer bedürftigen Eltern aufzukommen. Bedürftigkeit liegt in der Regel vor, wenn die Eltern ihren notwendigen Lebensunterhalt, wie Kosten für Pflegeheim, häusliche Pflege, Miete oder Medikamente, nicht mehr aus eigenen Mitteln wie z.B. Rente, Ersparnisse oder Pflegeversicherung bestreiten können.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich kann jedes Kind von der Unterhaltspflicht betroffen sein, sofern die Eltern bedürftig sind und das Kind über die notwendigen finanziellen Kapazitäten verfügt. Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob die Eltern die Kinder früher selbst unterstützt haben oder nicht. Auch das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern spielt rechtlich keine Rolle, es sei denn, es liegt ein Fall von grober Undankbarkeit vor, der die Unterhaltspflicht in Ausnahmefällen entfallen lassen kann. Dies ist jedoch im Regelfall juristisch schwer durchzusetzen.
Wie wird der Elternunterhalt berechnet?
Die Berechnung des Elternunterhalts ist komplex und richtet sich nach den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Kinder sowie der Anzahl der Geschwister. Es wird ein sogenannter Selbstbehalt berücksichtigt, der dem Kind ein ausreichendes Einkommen zur Sicherung des eigenen Lebensstandards und des seiner Familie wie z.B. Ehepartner oder minderjährige Kinder belassen soll. Dieser Selbstbehalt wird regelmäßig angepasst und ist relativ hoch, so dass tatsächlich nur Kinder mit überdurchschnittlichem Einkommen zur Kasse gebeten werden.
Zum Einkommen zählen dabei nicht nur das Gehalt, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und ähnliches. Auch das Vermögen kann herangezogen werden, wobei hier Schonvermögen für die Altersvorsorge und ein angemessener Notgroschen berücksichtigt werden.
Die Rolle des Sozialamtes
In den meisten Fällen tritt der Elternunterhalt erst auf den Plan, wenn die Eltern Sozialleistungen, wie zum Beispiel Hilfe zur Pflege, beantragen. Das Sozialamt prüft dann, ob Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern bestehen und leitet gegebenenfalls eine entsprechende Prüfung ein. Es ist nicht so, dass das Sozialamt sofort an die Kinder herantritt. Zunächst werden alle eigenen Einkommens- und Vermögensquellen der Eltern ausgeschöpft.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Sollte man vom Sozialamt wegen Elternunterhalts angeschrieben werden, ist es ratsam, umgehend anwaltliche Hilfe unter www.ihre-scheidung.info oder www.scheidung-einreichen.com zu suchen. Dort kann die individuelle Situation geprüft, die Rechtmäßigkeit der Forderung beurteilt und bei der Berechnung des möglicherweise zu zahlenden Betrages Hilfe in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, alle geforderten Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß einzureichen, um unnötige Verzögerungen oder Fehlberechnungen zu vermeiden.
Prävention und Absicherung
Um den Elternunterhalt zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
• Pflegeversicherungen: Eine gute private Pflegeversicherung kann helfen, die Kosten im Pflegefall abzudecken und somit die finanzielle Belastung für die Kinder zu reduzieren.
• Rechtzeitige Vorsorge: Eltern sollten frühzeitig ihre eigene finanzielle Situation prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermögenssicherung und Altersvorsorge treffen.
• Schenkungen mit Bedacht: Schenkungen an Kinder können unter Umständen innerhalb einer Zehnjahresfrist bei der Berechnung des Elternunterhalts berücksichtigt werden. Hier ist Vorsicht geboten und rechtlicher Rat empfehlenswert.
Wegen der Einzelheiten und der Möglichkeiten betreffend Elternunterhalt ist es ratsam, anwaltliche Hilfe unter www.ihre-scheidung.info oder www.scheidung-einreichen.com zu suchen. Dort kann die individuelle Situation geprüft und Hilfe betreffend den Elternunterhalt in Anspruch genommen werden.
Fazit:
Der Elternunterhalt ist ein wichtiges und oft missverstandenes Thema im deutschen Familienrecht. Er soll sicherstellen, dass bedürftige Eltern im Alter versorgt sind. Gleichzeitig schützt der Gesetzgeber die Kinder, indem er hohe Selbstbehalte vorsieht. Transparenz, rechtzeitige Information und gegebenenfalls fachkundige Beratung sind entscheidend, um in einer solchen Situation gut aufgestellt zu sein und die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster
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