BFSG-Countdown: Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter müssen jetzt Barrierefreiheit liefern

Bild23. Juni 2025 – In nur fünf Tagen tritt das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet auch Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, ihre digitalen Touchpoints – von Objekt­exposés bis Mieterportalen – barrierefrei zu gestalten. Fehlt die Zugänglichkeit, drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro und im Extremfall die Abschaltung der Website.

Was gilt ab 28. Juni 2025?

Websites & Online-Portale müssen den Anforderungen der Norm EN 301 549 (WCAG 2.2 AA) entsprechen. Übergangsfristen für Makler- und Verwalterseiten gibt es nicht.

Digitale Dokumente wie PDF-Exposés, Reservierungs- und Miet­verträge sind so aufzubereiten, dass Screenreader sie korrekt ausgeben können.

Mieter-Apps und Kundenportale fallen als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ebenfalls unter das Gesetz.

Kleinstunternehmen (<= 10 Beschäftigte und <= 2 Mio. EUR Umsatz) genießen zwar eine Ausnahme, müssen aber nachweisen, warum eine Umsetzung unverhältnismäßig wäre.

Risiken bei Nicht­einhaltung

Eine Nicht­beachtung kann – neben Bußgeldern – zu Unterlassungs­klagen, wettbewerbs­rechtlichen Abmahnungen und erheblichen Image­schäden führen. Die Markt­überwachungs­stellen prüfen auf Hinweis von Verbrauchern und verhängen Maßnahmen bis hin zur Deaktivierung des Angebots.

Drei Sofort­schritte für die Branche

Accessibility-Audit (48 h): Prüfen Sie Websites, PDF-Downloads, virtuelle Rundgänge und Kontakt­formulare auf WCAG-Konformität.

Barrierefreie Exposés: Nutzen Sie strukturierte Tags, Alt-Texte für Grund­riss­grafiken und ausreichend Kontraste.

Schulungen & Prozess-Fixes: Sensibilisieren Sie Marketing-, IT- und Objekt­teams für barrierefreie Inhalte und verankern Sie Accessibility in Ihren Redaktions-Workflows.

Experten­stimme

„Wer jetzt nachrüstet, sichert Reichweite, vermeidet Klagen und gewinnt das Vertrauen einer Zielgruppe von über 13 Mio. Menschen mit Behinderung in Deutschland“, erklärt Stefan Straßburg, COO von Aktion-Barrierefrei.org.

Unterstützung durch Aktion-Barrierefrei.org

Express-Audit & Maßnahmen­plan speziell für Makler-CMS und Verwalter­portale

Umsetzung durch zertifizierte Accessibility-Entwickler

Rechtssichere BFSG-Dokumentation für die Markt­überwachung

Pressekontakt
Aktion-Barrierefrei.org – Task-Force Immobilien
E-Mail: presse@aktion-barrierefrei.org · Tel.: +49 60 21 13 07 128

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

aktion-barrierefrei.org ist eine Initiative der camindu GmbH
Herr Stefan Straßburg
Behringstraße 13
63814 Mainaschaff
Deutschland

fon ..: 06021-130 712-8
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email : s.strassburg@aktion-barrierefrei.org

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