Arbeitskräftemangel: „Chancen nutzen auf beiden Seiten“

Anstaltsleiter Dr. Marc Arnold sieht im Wiedereingliederungsangebot der JVA Lübeck vielversprechende Perspektiven für den Arbeitsmarkt

Arbeitskräftemangel: "Chancen nutzen auf beiden Seiten"

(Bildquelle: Holiday Inn Lübeck)

Offen für Neues. Viele Unternehmen sind auf der Suche nach Arbeitskräften. So sind immer öfter Hinweise zu sehen, dass Service-Angebote oder Öffnungszeiten reduziert werden müssen, weil das Personal fehlt. Mit seinem Wiedereingliederungsangebot hat Dr. Marc Arnold, Leiter der Justizvollzugsanstalt Lübeck, bereits etliche Gefangene mit interessierten Unternehmen aus der Hansestadt und der Region zusammengebracht.

„Zuletzt haben wir einen Gefangenen ins Holiday Inn Lübeck vermittelt“, erklärt Dr. Marc Arnold, der seit über einem Jahr die JVA Lübeck leitet. „Der dortige General Manager kam auf uns zu, was mich sehr gefreut hat, da in vielen Unternehmen noch Vorbehalte existieren. Er hingegen zeigte sich sehr offen für die Idee und ein Gefangener ist mittlerweile ein Teil vom Team.“ Der ehemalige Richter und Staatsanwalt sieht daher in solchen Kooperationen eine „Win-Win-Situation“. Diese Einschätzung teilt auch der Hotelier. „In unserer Branche wird zunehmend über Personalmangel geklagt, da sollte man auch mal Wege gehen, die manchen überraschen“, so Christian Schmidt, der als Mitglied des Ausbildungsausschusses der DEHOGA Schleswig-Holstein über die derzeitige Situation in der Hotel- und Gaststätten-Szene orientiert ist. „Daher engagiere ich mich schon seit langem in den unterschiedlichsten „Diversity & Inclusion“-Projekten.“ Denn nach seiner Erfahrung sind diversitätssensible Unternehmen wirtschaftlich stärker und für Mitarbeitende sowie Menschen interessant, die sich beruflich neu orientieren möchten. „Der Ansatz für D&I-Projekte sollte aber nicht der Ausgleich von Personalmangel sein“, findet Christian Schmidt. „Vielmehr belebt ein divers aufgestelltes Team oft die Firmenkultur und entwickelt eine besondere Dynamik.“ Für den Erfolg einer gesellschaftlichen Reintegration beispielsweise von Inhaftierten ist für ihn allerdings ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Begleitung der Menschen nötig. Denn in vielen persönlichen Gesprächen sollten Ängste und Vorbehalte auf beiden Seiten beseitigt werden. So kann eine individuelle Einarbeitung mitunter länger dauern und garantiert auch nicht den Erfolg der Integration, ist jedoch – nach Ansicht des General Managers – auf jeden Fall das Engagement wert.

Den ganzen Menschen im Blick

Doch wie werden Inhaftierte für das Wiedereingliederungsangebot ausgewählt? Dazu erläutert Dr. Arnold zunächst das mehrstufige Diagnoseverfahren, das jeder einzelne Gefangene der JVA Lübeck durchläuft. „Dabei durchleuchten wir den kompletten Menschen, der vor uns sitzt“, so der Anstaltsleiter. „Wir schauen uns nicht nur die Straftat an, weswegen die Person zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sondern auch die Biografie dieses Menschen – vor allem die psychologische Verfassung.“ Die Einschätzung des Inhaftierten wird von einem interdisziplinären Team aus Fachleuten der Sozialpädagogik, der Verwaltung und der Psychologie vorgenommen. Ergänzend werden auch externe Stellen wie die Drogen- oder Schuldnerberatung hinzugezogen. „So wird durch viele verschiedene Brillen auf den Menschen und seine Biografie geschaut, um die Faktoren zu identifizieren, die zu den jeweiligen Straftaten geführt haben“, erklärt Dr. Arnold. „Wer ein Problem mit Betäubungsmitteln hat, dem raten wir dann zu einer Drogenberatung oder zu einer stationären Therapie. Bei Eigentums- und Vermögensdelikten, etwa Diebstahl oder Betrug, steckt oftmals eine angespannte finanzielle Situation dahinter, die mit einer Schuldnerberatung bearbeitet werden kann.“ Wer die Einsicht hat und eine entsprechende Bereitschaft signalisiert, erhält Unterstützung je nach schulischer oder beruflicher Qualifikation zu arbeiten. So können Inhaftierte nach der Entlassung oder im besten Fall schon während der Haft einer sogenannten „erwerbsorientierten Tätigkeit“ nachgehen. Dies ermöglicht ihnen, den Lebensunterhalt ohne Straftaten selbst zu verdienen, wodurch das Rückfallrisiko sinkt.

Individuell zugeschnitten

Möglich wurden solche unterstützenden Programme durch das Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes des Bundes im Jahr 1977. Durch die Föderalismusreform von 2006 ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Obwohl die Landesgesetze einige Unterschiede aufweisen, stimmen sie in vielen Bereichen aber auch überein, wie Dr. Arnold betont. Darin wurden Kataloge an möglichen Maßnahmen auch hinsichtlich der Wiedereingliederung von Inhaftierten festgelegt, die jedoch bewusst offengehalten wurden. „So können wir die Maßnahmen passend zu den jeweiligen Bedürfnissen der Gefangenen individuell zuschneiden“, sagt der JVA-Leiter. „Der Vollzugsplan mit den Empfehlungen wird alle sechs Monate und in der Zeit der Entlassungsvorbereitung alle drei Monate fortgeschrieben und angepasst.“ Mit dieser engmaschigen Unterstützung und idealerweise einer Arbeit außerhalb der Gefängnismauern soll das Rückfallrisiko durch „eine sinnvolle und sinnstiftende Beschäftigung minimiert werden, die einen Menschen auch auslastet“. Zum Freigang werden Gefangene regelmäßig nur zugelassen, wenn sie im offenen Vollzug untergebracht sind und keine Gefahr für eine Flucht oder weitere Straftaten gesehen wird. Aus dem geschlossenen Vollzug heraus werden Gefangene hierzu nur im Ausnahmefall zugelassen. In Betracht für eine Vermittlung in Arbeit außerhalb der Anstalt kommen daher nur „besonders geprüfte Gefangene“. Um eine berufliche Integration der Inhaftierten zu erreichen, braucht es nach Ansicht von Dr. Arnold vor allem mehr Offenheit in der Gesellschaft und eine aufgeschlossene Unternehmenskultur, da Straftäter immer noch stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Dabei sind für viele Inhaftierte ihre Vergehen für sie selbst oft mit Scham besetzt. „Vom Grundgesetz ausgehend, verfolgen wir ein positives Menschenbild“, so der JVA-Leiter. „Selbst bei denjenigen, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, gehen wir davon aus, dass sie zu einer Verhaltens- und Wesensveränderung in der Lage sein können.“ Diese positive Einschätzung sollten auch die Unternehmer mitbringen, die Gefangene beschäftigen, da sonst eine erfolgreiche Zusammenarbeit schwierig wird. „Ratsam ist auch, die anderen Mitarbeitenden in den Unternehmen erst nach der Kennenlern-Phase über die Situation des Gefangenen zu informieren“, weiß Dr. Arnold. „So haben die Kollegen den Menschen schon kennengelernt, im besten Fall ein positives Bild von ihm erhalten und können dann diese Information vielleicht anders einordnen. So bietet das Wiedereingliederungsangebot vielfältige Chancen auf beiden Seiten, die genutzt werden sollten. Wer an einer Kooperation Interesse hat, kann sich jederzeit an uns wenden.“

x

Firmenkontakt
Pressebüro Wingens
Claudia Wingens
x x
x x
x
229b236b1e170c702bb8116fd17000ea7e5c9519
http://www.visions4you.de

Pressekontakt
PREGAS GmbH
Alexandra Bergerhausen
Neuer Wall 10
20354 Hamburg
x
229b236b1e170c702bb8116fd17000ea7e5c9519
https://pregas.de