OLG Frankfurt: Vorfälligkeitsentschädigung nicht neben Verzugsschaden

Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugsschaden Vorfälligkeitsentschädigung erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist

OLG Nürnberg

Sparkassen dürfen Girokonto grundsätzlich nicht kündigen Nr. 26 AGB der Sparkassen ist unwirksam.