Pflegekraft aus Osteuropa nur mit Entsendebescheinigung A1

Die Entsendung ist eine pragmatische und unbürokratische Lösung zur Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft

Wenn die Pflegekraft aus Polen in Deutschland erkrankt

Nur angemeldete Arbeitskräfte erhalten auch in Deutschland medizinische Versorgung. Die Europäische Krankenversicherungskarte sollte jede 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa mitführen.