Bremen (ots) – Darf man Menschen den Strom abstellen, wenn sie ihn nicht bezahlen können? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, legt man eine Entscheidung des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen zugrunde, die vor rund drei Jahren ergangen ist: Darin heißt es, die Sperrung der Energiezufuhr stelle eine der Wohnungslosigkeit nahekommende Notlage dar. Ergo dürften Stromsperren in einer Gesellschaft, die sich der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der sozialen Marktwirtschaft rühmt, gar nicht vorkommen. Die Realität sieht freilich anders aus: 312000 Stromanschlüsse sind in Deutschland im vergangenen Jahr gesperrt worden, 4853 davon in Bremen. Der Energiesektor ist privatisiert, und Konzerne wie die SWB bieten das Produkt Strom auch zur Weihnachtszeit nicht aus reiner Nächstenliebe an, sondern weil sie damit Profit erwirtschaften wollen. Aber zumindest der Staat sollte dafür sorgen, dass auch bei denen nicht das Licht ausgeht, die sich den immer teurer werdenden Strom nicht leisten können. Doch genau dort liegt das Problem: Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II für Strom liegt bei lediglich 29 Euro monatlich. Das reicht bei Weitem nicht aus. Nicht zuletzt dank der vom Staat so hastig vorangetriebenen Energiewende steigen die Preise in atemberaubender Geschwindigkeit. Bereits zum Jahreswechsel müssen Energiekunden noch tiefer in die Tasche greifen. Was aber tun, wenn in den Taschen nichts mehr zu holen ist? Dann helfen auch die gut gemeinten Energiespartipps von Umweltminister Peter Altmaier nicht weiter. Denn moderne, stromsparende Geräte, mit denen der Verbrauch gesenkt werden könnte, kosten Geld. Deshalb sollte die Regierung endlich den ALG-II-Regelsatz für Strom auf ein vernünftiges Niveau anheben. Dann müssten die vielen Bedürftigen im Lande nicht mehr fürchten, ausgerechnet an Heiligabend im Dunkeln sitzen zu müssen.
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