Was tun nach einem Fahrradunfall? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

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Was tun nach einem Fahrradunfall? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Auch bei einem Fahrradunfall gilt: Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern. (Bildquelle: ERGO Group)

Michaela P. aus Heiligenstadt:
Dass ich bei einem Autounfall die Polizei holen muss, weiß ich. Doch was muss ich eigentlich nach einem Fahrradunfall tun?

Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO:
Wie bei einem Autounfall gilt auch bei einem Fahrradunfall: Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern. Das heißt beispielsweise, die beteiligten Fahrzeuge am Rand der Straße abstellen. Gibt es Verletzte, diese anschließend erstversorgen und dann die Polizei informieren. Bei ernsthafteren Verletzungen zusätzlich den Notarzt rufen. Darüber hinaus ist es wichtig, sich von beteiligten Radfahrern und Fußgängern den Personalausweis oder Ähnliches zeigen zu lassen und die Namen zu notieren. Sind Autofahrer beteiligt, sollte sich der Betroffene Führerschein oder Fahrzeugpapiere, den Namen der Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsnummer geben lassen. Die Angaben zur Versicherung sind wichtig, falls es später um Schadensersatzansprüche geht. Bei beteiligten Radfahrern oder Fußgängern ist dafür deren Privat-Haftpflichtversicherung zuständig. Es ist außerdem empfehlenswert, Bilder vom Unfallort zu machen, um bei Fragen zum Unfallhergang Beweismittel zu haben. Dabei daran denken, auch Verkehrsschilder zu fotografieren, wenn sie die Verkehrssituation verdeutlichen.
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