Versicherungscheck für Haus & Garten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Immobilienbesitzer bei der Absicherung achten sollten

Versicherungscheck für Haus & Garten - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Nach einem Umbau sollten Hausbesitzer ihren Versicherungsschutz überprüfen. (Bildquelle: ERGO Group)

Einmal abgeschlossen geraten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schnell in Vergessenheit. Doch das kann fatal sein: Wer in den letzten Jahren Bauarbeiten oder Modernisierungen am Haus vorgenommen hat, ist dann möglicherweise unterversichert und bleibt bei einem Schaden auf Kosten sitzen. Darüber hinaus kann es gerade bei älteren Verträgen sein, dass nicht alle Schäden durch Naturgefahren eingeschlossen sind. Worauf Immobilienbesitzer beim regelmäßigen Versicherungscheck konkret achten sollten, erklärt Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO.

Basisschutz: Wohngebäude- und Hausratversicherung

Ob selbst gebaut, fertig gekauft oder eigenhändig renoviert: In jedem Haus stecken viel Zeit, Energie und vor allem Geld. Daher ist die finanzielle Absicherung von Schäden für Immobilienbesitzer enorm wichtig. “Wohngebäude- und Hausratversicherung sind dringend zu empfehlen”, so Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Sie bieten finanziellen Schutz unter anderem für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Leitungswasser und Überspannung am Gebäude, an fest eingebauten Gegenständen sowie an Inventar wie Möbeln, Kleidung und Elektrogeräten. “Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats genügt. Ist dieser über die Zeit gewachsen, droht eine sogenannte Unterversicherung”, erläutert Nguyen. Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung: Haben Hausbesitzer aufwendig renoviert, an- oder umgebaut, sollten sie prüfen, ob ihr Schutz noch ausreichend ist.

Schutz vor extremen Naturereignissen

Überflutungen können dramatische Auswirkungen haben und Häuser schwer beschädigen. “Extreme Wetterereignisse wie zum Beispiel Starkregen treten immer häufiger auf – auch in Regionen, die bislang verschont geblieben sind”, so die Versicherungsexpertin von ERGO. “Eigenheimbesitzer sollten daher unbedingt prüfen, ob in ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung sogenannte weitere Naturgefahren miteingeschlossen sind.” Denn nur dann sind auch Schäden unter anderem durch Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch versichert. “Vor allem bei älteren Policen kann dieser Schutz fehlen – Hausbesitzern droht dann im Fall der Fälle unter Umständen der finanzielle Ruin”, warnt Nguyen.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief

Ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung haben Immobilienbesitzer darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung einen sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbrief abzuschließen. “Mit dem Zusatzbaustein sind auch kleinere und größere Notfälle im Alltag abgesichert”, erläutert die ERGO Expertin. “Haben sich Hausbesitzer beispielsweise ausgesperrt, übernimmt die Versicherung nicht nur die Benachrichtigung des Schlüsseldienstes, sondern auch die Kosten für eine Türöffnung.” Darüber hinaus sind beispielsweise auch das Entfernen von Wespennestern, ein Notheizungs-Service oder eine Rohrreinigung mitversichert.

Ohne geht es nicht: Haftpflichtversicherung

Immobilienbesitzer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Haus oder Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. “Kommt es zu Schäden, müssen sie sonst persönlich dafür haften – vor allem bei Personenschäden kann das schnell sehr kostspielig sein”, erläutert die ERGO Expertin. Um dann abgesichert zu sein, darf eine Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Aber: “Wer sein Einfamilienhaus nicht vermietet, sondern selbst darin wohnt, benötigt keine extra Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist dann ausreichend”, so Nguyen. Fällt beispielsweise ein loser Dachziegel oder ein morscher Ast auf ein parkendes Auto oder stürzt ein Besucher im Garten oder auf dem Gehsteig, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Die Expertin rät Hausbesitzern, die sich gerne Gartengeräte oder Werkzeug von Nachbarn leihen oder hin und wieder Freundschaftsdienste für diese übernehmen, darauf zu achten, dass auch Schäden an geliehenen Gegenständen und aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind.

Absicherung der Fotovoltaikanlage

Wer sein Eigenheim mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet hat, sollte auch diese absichern. “Über die Wohngebäudeversicherung sind Gefahren wie Feuer, Blitz, Explosion Sturm und Hagel versichert. Bei einem Ausfall der Anlage übernehmen manche Anbieter auch die alternative Stromversorgung beziehungsweise die fehlende Einspeisevergütung. “Mit einer extra Police sind häufig auch Schäden durch Vandalismus, Bedienungsfehler, Überspannung oder Tierverbiss mitversichert”, so die ERGO Expertin. Kommen Dritte durch die Fotovoltaikanlage zu Schaden – zum Beispiel, wenn herabfallende Paneele das Auto des Nachbarn beschädigen, kümmert sich die Haftpflichtversicherung um die finanziellen Folgen.

Optionaler Schutz kann den Unterschied machen

Kein Muss, aber eine sinnvolle Ergänzung kann eine Glasbruchversicherung sein. Der Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung zahlt Bruchschäden an Scheiben, Fenstern oder auch Wintergärten – die Ursache spielt dabei keine Rolle. Bei der Hausrat-Glasversicherung sind neben Gebäude- auch Mobiliarverglasungen, das heißt zum Beispiel Scheiben von Schränken, Duschkabinen und Glaskeramik-Kochflächen, mitversichert. Darüber hinaus bieten viele Versicherer weitere Zusatzbausteine an, um den Schutz für die eigenen Bedürfnisse zu optimieren. Sinnvolle Ergänzungen sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, Mehrkosten für ökologischen und energetischen Wiederaufbau, Erweiterung von Rohrbruchschäden etwa an Ableitungsrohren oder die Absicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren. “Wer mit Öl heizt, sollte zudem eine Gewässerschadenversicherung im Portfolio haben”, empfiehlt Nguyen.
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