Unfallversicherung für Beamte unter die Lupe genommen

Die offizielle, gesetzliche Unfallversicherung beinhaltet nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Schüler und Studenten. Auch Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind eingeschlossen – Beamte jedoch nicht. Für Beamte gibt es eine Absicherung durch ihren Dienstherrn, die sogenannte Unfallfürsorge.

Wann greift die Unfallfürsorge?

Die Unfallfürsorge dient dazu, Dienstunfälle abzusichern. Als Dienstunfall betrachtet man dabei in der Regel ein Ereignis von außen, das gesundheitliche Folgen nach sich zieht. Wichtig ist dabei, dass dieses Ereignis während des Dienstes eintritt, nicht nur am Arbeitsort, sondern auch auf Dienstreisen oder während einer Nebentätigkeit, zu der der Dienstausübende verpflichtet ist, dabei sollten darauf achten Unfallversicherung für Beamte, dass Sie als Beamter bei einem Unfall abgesichert sind. Als Leistungen stehen hierbei vor allem die Heilbehandlung des Betroffenen im Vordergrund, jedoch auch der Ausgleich von eventuell entfallenen Gehaltszahlungen oder die Zahlung eines Unfallruhegehalts, sowie die Versorgung von Hinterbliebenen, sollte jemand verstorben sein. Außerdem sollen Sachschäden bezahlt und ausgeglichen werden, und Pflegekosten übernommen werden, zum Beispiel für Physiotherapie nach einem Autounfall. Interessieren Sie sich für Beamtenversicherungen? Dann informieren Sie sich!

Welche Leistungen sind zu erwarten?

Hat ein Beamter einen Unfall im Rahmen seiner dientlichen Tätigkeit, werden Geldleistungen fällig. Diese richten sich zum Beispiel in ihrer Höhe und auch der Dauer nach der Schwere des Unfalls. Wird man dabei über sechs Monate hinweg in der Tätigkeitsausübung eingeschränkt, erhält man zusätzlich einen Unfallausgleich. Hierbei wird jedoch mit einbezogen, inwiefern vielleicht schon vor dem Unfall eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorlag – diese wird natürlich bei den Zahlungen berücksichtigt, die dann eventuell niedriger ausfallen. Kann der Beamte seinem Dienst überhaupt nicht mehr nachgehen, wird stattdessen die Zahlung eines Unfallruhegehalts fällig. Begibt sich ein Beamter in Ausübung seiner Dienstpflicht in besondere Gefahren, beispielsweise bei einem Polizeieinsatz, kann sich dieses Unfallruhegehalt signifikant erhöhen. Scheiden Beamte nicht in den Ruhestand aus dem Dienst aus, wird stattdessen ihre Erwerbsunfähigkeit durch die Leistungen der Unfallfürsorge kompensiert. Auch an Hinterbliebene kann im Todesfall des Beamten eine sogenannte Unfall-Hinterbliebenenversorgung ausgezahlt werden.

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