TS Treppenlifte Hamburg: Pflegegrad beantragen – so gehts!

5 Schritte zur erfolgreichen Beantragung eines Pflegegrades

TS Treppenlifte Hamburg: Pflegegrad beantragen - so gehts!

TS Treppenlifte aus Hamburg besuchen eine Kundin (Bildquelle: @shutterstock)

Im Alltag denkt man kaum darüber nach, doch sehr schnell kann es möglich sein, dass man sich einer Situation wiederfindet, in welcher ein Familienmitglied oder gar man selbst pflegebedürftig wird. Manchmal ist es absehbar, wie etwa bei den eigenen Eltern, denen langsam vieles immer schwerer fällt. Jedoch kann auch ein Unfall oder eine Erkrankung sehr schnell die eigene Lebensqualität beeinflussen.

Jetzt kommt es darauf an schnellstmöglich die Pflegestufe zu beantragen. Hierbei ist es ganz besonders wichtig, dies unmittelbar zu tun. Die Pflegekasse zahlt frühestens ab dem Datum des Antrages für den Pflegegrad.

Weniger drastisch ist es, wenn sich die Fähigkeiten die Dinge des täglichen Lebens selbst zu erledigen sehr langsam verschlechtern. Dann sollte trotzdem darüber nachgedacht werden den Pflegegrad zu beantragen.

Man kann sich dabei folgende Fragen stellen:

– Kann die Person noch selbständig einkaufen?
– Sind eigenständiges Kochen und Backen noch möglich?
– Ist es möglich den Haushalt selbständig zu bewältigen?
– Ist die Körperhygiene unter Eigenverantwortung noch möglich?
– Kann das Treppensteigen allein noch bewältigt werden?
– Vielleicht ist es sogar gefährlich die Treppen allein zu steigen?
– Welche Hilfsmittel würden das Leben der Person erheblich erleichtern, wie zum Beispiel ein Treppenlift?

Bei TS-Treppenlifte in Hamburg ist es möglich sich zusätzlich zur Beantragung des Pflegegrades aber auch zur Beantragung der Fördermittel für Treppenlifte beraten zu lassen. Dafür sind bereits ab Pflegegrad 1 bis zu 4000,00 EUR möglich. Um schnellstmöglich für sich oder Ihre Angehörigen den Pflegegrad zu beantragen und diesen möglichst auch zugesprochen zu bekommen, haben wir die wichtigsten 5 Schritte hier für Sie hier zusammengefasst:

1. Kontaktieren Sie die Pflegekasse bzw. die Krankenkasse

Sie können die Pflegekasse direkt kontaktieren oder sich auch an Ihre zuständige Krankenkasse wenden. Gerne können Sie persönlich zu Ihrer Krankenkasse gehen, der schnellere Weg ist natürlich die telefonische Kontaktaufnahme oder auch der schriftliche Antrag.
Dafür hat die Verbraucherschutzzentrale nachfolgenden Musterbrief bereitgestellt:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Pflegegrad_beantragen.pdf

Bitte beachten Sie, dass die Antragssteller oder deren gesetzliche Vertreter selbst unterschreiben müssen.

2. Vorbereitung auf einen Gutachter des Medizinisch-Technischen Dienstes (MDK)

Bereiten Sie sich auf den Besuch eines Gutachters ein wenig vor. Dies ist wichtig, da oftmals ältere Menschen sich vor Fremden nicht eingestehen wollen, wie schwer Ihnen viele Dinge des täglichen Lebens fallen. Hilfreich ist hierfür auch ein privat geführtes Pflegetagebuch oder aber ein bereits hinzugezogener Mitarbeiter eines Pflegedienstes. Eine Person die Situationen beschreiben kann, in welchen schwierige bis unlösbare Probleme entstehen, sollte auf jeden Fall hinzugezogen werden. Dabei kann man auch vorführen was der betroffenen Person besonders schwer fällt. Ebenso darf die Wohnsituation dabei nicht unbeachtet bleiben. Oftmals liegen Schlafräume in Ein- oder Mehrfamilienhäusern in den oberen Etagen. Die meisten Bäder sind ebenfalls in der Regel nicht ausreichend für pflegebedürftige Personen ausgestattet.

3. Sie erhalten 1 von 5 Pflegegraden / Pflegestufen

Es gibt 5 verschiedene Stufen oder Grade der Pflegebedürftigkeit. Eine kurze Übersicht für die Voraussetzungen der verschiedenen Pflegegrade:

– Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
– Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
– Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
– Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
– Pflegegrad 5: schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, man spricht auch vom “Härtefall”

Den pflegebedürftigen Personen stehen dann je nach Pflegegrad verschiedene monatliche Leistungen der Pflegekasse zu. Wichtig zu erwähnen ist allerdings, dass es bereits ab dem Pflegegrad 1 eine nicht unwesentliche Förderung für “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” geben kann. Dies kann beispielsweise zum Umbau des Bades oder auch für einen Treppenlift, z.B. von TS – Treppenlift eingesetzt werden.

4. Bei ungerechter Einschätzung Widerspruch einlegen!

Sind Sie oder Ihre Angehörigen der Meinung der Pflegegrad wurde nicht richtig eingeschätzt, dann hilft nur eins:

– Aktiv werden!
– Erheben Sie Einspruch, nach dem Einspruch haben Sie 4 Wochen Zeit die Gründe dafür darzulegen.
– Verwenden Sie hierfür wieder Ihr Pflegetagebuch, um genau und detailliert argumentieren zu können!
– Sie haben ebenfalls das Recht Akteneinsicht in das Gutachten des MDK einzufordern.
– So können Sie bestenfalls Missverständnisse oder fehlende Argumentationen aufgreifen und natürlich widerlegen.

Letztendlich kommt es auf eine gute Zusammenarbeit mit dem MDK an, dieser entscheidet darüber, ob ein neues Gutachten erstellt werden soll.

5. Änderungen erfordern eine Neueinschätzung, wichtige Gründe für einen Neuantrag

Mit der Zeit ändern sich oftmals die Fähigkeiten des Pflegepatienten. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf Einschätzung des Pflegegrades zu stellen. Es ist vor allem sinnvoll, wenn eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgen. Wenn sich bestimmte Fähigkeiten verschlechtert haben ist meist auch ein höherer Einsatz des Pflegenden notwendig.

Sollten Sie trotz Widerspruch keinen Pflegegrad zugesprochen bekommen, dann bleibt Ihnen noch der Antrag beim Sozialamt. Hier wird Anhand der Einschätzungen des MDK Berichtes entschieden, ob Ihnen Leistungen zustehen. Eventuell versuchen Sie die Beantragung des Pflegegrades nach einem gewissen zeitlichen Abstand noch einmal.

Weitere Infos zu Mobilitätshilfen gibt es HIER.

TS Treppenlifte Hamburg – Als regionaler Treppenlift-Anbieter aus Hamburg beraten wir zu Kauf bzw. der Miete von Sitzliften sowie Hubliften und Plattformliften für Rollstuhlfahrer. Neben neuen Modellen führen wir auch aufwendig gewartete gebrauchte Treppenlifte renommierter Hersteller. Unsere Fachberater und Monteure organisieren den Treppenlift-Einbau und kümmern sich im Rahmen von Wartungs- und Garantieverträgen um die Wartung und Reparatur vor Ort.

Kontakt
TS Treppenlift Hamburg – Treppenlift Anbieter Hamburg
Matthias Korn
Winterhuder Weg 29
22085 Hamburg
0800 – 723 6054
hamburg@ts-treppenlifte.de
https://ts-treppenlifte.de/hamburg-hh-service/

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