(Mynewsdesk) Die rechtlichen Details für den Lastenzuschuss sind in § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Dies bedeutet: „Sobald ein Hauseigentümer und seine Familie ihre Wohnkosten nicht mehr bezahlen können, haben sie Anspruch auf Lastenzuschuss“, erläutert Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter. Allgemein gilt: Der Staat beteiligt sich mit dem Lastenzuschuss an all jenen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim stehen. Konkret:
* Zuschussfähig sind Zins und Tilgung des Hypotheken-Darlehens. Voraussetzung ist, dass der Hauseigentümer mit dem Kredit sein Eigenheim, das er selbst bewohnt, finanziert (hat).
* Finanzielle Hilfe vom Staat erhält der Eigentümer ebenfalls bei Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung sowie Instandsetzung, die bei seinem Eigenheim anfallen.
* Auch die Grundbesitzabgaben im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus sind zuschussfähig. Das gilt ebenfalls für die Beiträge, die für den Eigenheim-typischen Versicherungsschutz, insbesondere Wohngebäude- sowie Elementarschäden-Police fällig werden.
* Derzeit sind dank des sehr niedrigen Ölpreises die Heizkosten deutlich günstiger als noch vor einigen Jahren. Doch dies kann sich in Zukunft wieder ändern. Deshalb gilt: Falls die Hauseigentümer-Familie hohe Heizkosten finanziell nicht mehr tragen kann, besteht auch hier ein Anspruch auf Lastenzuschuss.
Tipp: Auch der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit mehr als drei Wohnungen, von denen er in einer selbst lebt, hat unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben ebenso Anspruch auf Lastenzuschuss wie ein Inhaber von Nießbrauchs- und lebenslangen Wohnrechten.
Extratipp: „Zu den Anspruchsberechtigten des Lastenzuschusses zählen auch Eigentümer, die ihr Haus auf einem Erbbaugrundstück errichtet haben“, erklärt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo.
Wie viel Lastenzuschuss ein Hauseigentümer und seine Familie erhalten, hängst von der individuellen finanziellen Situation, also der Bedürftigkeit ab. Folgende Kriterien entscheiden darüber, wie hoch der Lastenzuschuss tatsächlich ist:
* die Zahl der Familienmitglieder, die im Haus stetig wohnen,
* das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und
* sämtliche Kosten, im direkten Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus regelmäßig anfallen, sofern die einzelnen Ausgabenpositionen zuschussfähig sind.
Hauseigentümer sollten beachten, „dass ihr Lastenzuschuss nicht automatisch überwiesen wird“, betont Town & Country-Gründer Jürgen Dawo. Die Einzelheiten dazu sind in § 22 des Wohngeldgesetztes (WoGG) geregelt. Angenommen und bearbeitet werden Anträge auf Lastenzuschuss in den Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden. Auch viele Amts- und Landkreise verfügen über solche Einrichtungen. Ausführliche Informationen zum Thema Lastenzuschuss gibt es auch im Internet unter www.wohngeld.org.
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH .
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
https://shortpr.com/jpa8sd
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
https://www.themenportal.de/wohnen-bauen/town-country-verbrauchertipp-lastenzuschuss-so-profitieren-hauseigentuemer-bei-finanziellen-problemen-14387
Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist der führende Massivhausanbieter in Deutschland mit über 300 Franchise‐Partnern. Seit 2007 ist Town & Country Haus der Anbieter mit den meistgekauften Markenhäusern. Im Jahr 2015 verkaufte Town & Country Haus 3.859 Häuser und erreichte einen Systemumsatz von 684 Mio. Euro.
Über 30 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau‐Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert. Mit der Entwicklung von Energiesparhäusern trägt Town & Country Haus der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: 2013 erhielt das Unternehmen den Deutschen Franchise‐Preis. Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem Green Franchise‐Award ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis TOP 100 der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet.
Firmenkontakt
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Annika Levin
Hauptstraße 90 E
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
03625475282
presse@tc.de
https://www.themenportal.de/wohnen-bauen/town-country-verbrauchertipp-lastenzuschuss-so-profitieren-hauseigentuemer-bei-finanziellen-problemen-14387
Pressekontakt
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Annika Levin
Hauptstraße 90 E
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
03625475282
presse@tc.de
https://shortpr.com/jpa8sd