Stuttgart (ots) – Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass bereits in der Anklageschrift nur noch wenig von den ursprünglichen Vorwürfen übrig bleibt. Im Fall früherer Landesbank-Vorstände ließen die Ankläger nach jahrelangen Ermittlungen den Hauptvorwurf der schweren Untreue fallen und beschränken sich auf kleinteilige Kritikpunkte an der Bilanz. Auch bei Wiedeking schaffte es nur ein Bruchteil der Verdachtsmomente in die Anklageschrift. Die jahrelange Ungewissheit ist für Topmanager jedoch ebenso belastend, wie sie es für Normalbürger wäre, würden deren Verfahren ebenso lange dauern. Diese Belastungen sind der Preis des Rechtsstaats, doch bezahlen müssen ihn Betroffene, deren Schuld ja gar nicht erwiesen ist
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