Sei mein Valentin! Auch auf der Arbeit?

ARAG Experten über Liebesbeziehungen unter Kollegen

Wer sich am Arbeitsplatz in einen Kollegen verliebt, darf das in Deutschland ganz offiziell tun und es sogar zeigen. Für private Liebesbeziehungen – auch wenn sie im Büro entstanden sind – gilt nämlich ein garantiertes Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Doch auch wenn es so im Grundgesetz steht, kann Liebe unter Kollegen durchaus tückisch sein und zu Problemen führen. Vor allem, wenn es sich ausgeturtelt hat und Rosenkrieg herrscht. Die ARAG Experten geben Tipps, wie auch eine Büroliebe funktionieren kann.

Das Büro als Partnerbörse
Laut einer Forsa-Umfrage hatte jeder dritte Befragte schon einmal eine sexuelle Beziehung am Arbeitsplatz. Und bei 29 Prozent dieser Turteltauben hat es für eine echte Beziehung von mehr als fünf Jahren gereicht. Offenbar ist der Arbeitsplatz also durchaus geeignet, den richtigen Partner zu finden.

Diese Regeln gelten im Büro
Wenn die Turteltäubchen weiterhin ihre Arbeitsleistung erbringen, haben sie keine Konsequenzen zu befürchten. Wer aber vor lauter Verliebtheit die Arbeit vergisst, muss – wie auch jeder andere Kollege ohne Schmetterlinge im Bauch – mit einer Abmahnung rechnen.

Herrscht nach dem Liebes-Aus Rosenkrieg, darf der Arbeitgeber kleinere organisatorische Änderungen vornehmen oder einen der beiden Ex-Turteltauben sogar versetzen, um Interessenskonflikte zu vermeiden und das gesamte Team nicht unnötig zu belasten.

Schweigen oder nicht?
Informieren muss man den Chef weder über sein Liebesleben mit dem Kollegen oder der Kollegin noch über den Status quo der Beziehung. Entwickelt sich die Affäre jedoch zu einer echten Beziehung, raten ARAG Experten, gemeinsam zu entscheiden, ob es nicht doch ratsam sein könnte, Kollegen und Arbeitgeber einzuweihen, um Mobbing, Tratsch, Flurfunk und stiller Post vorzubeugen. Letztendlich kann es sogar von Vorteil sein, den Chef einzuweihen; denn wie will man sonst erklären, dass man den nächsten Urlaub zur selben Zeit wie der Kollege nehmen möchte? Und wer weiß, vielleicht sieht der Chef ja auch die Vorteile einer frischen Büroliebe: Nämlich eine nachweislich hohe Arbeitsmotivation und gute Laune bei mindestens zwei Mitarbeitern.

Beruf und Privatleben trennen
Teilt man Bett und Büro, ist es zuweilen schwer bis unmöglich, Beruf und Privatleben zu trennen. Doch für beide Partner gilt: Der Zoff am Frühstückstisch wird nicht mit ins Büro getragen und anders herum werden Betriebsgeheimnisse nicht am Frühstückstisch geteilt. Zumindest, wenn für einen der beiden Geheimhaltungspflichten bestehen oder man den Partner mit seinem Wissen in Verlegenheit bringen könnte.

Andere Länder, andere Sitten
Während Sich-Verlieben hierzulande sogar im Rahmen des Persönlichkeitsrechts vom Grundgesetz geschützt wird (Artikel 2 Absatz 1), herrschen in den USA strengere Regeln für Büro-Flirts & Co. So musste der Vorstand eines großen amerikanischen Chipherstellers, Brian Krzanich, zurücktreten, weil er eine heimliche Affäre mit einer Mitarbeiterin hatte. Als die Liaison aufflog, hatte es sich zwar schon seit Jahren ausgeliebt, aber den Hut musste der CEO trotzdem nehmen. Denn Krzanich hatte gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens verstoßen, der Liebesbeziehungen unter Kollegen untersagt. Das Landarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte in einem Urteil (Az.: 10 TaBV 46/05), dass hierzulande solche Klauseln unzulässig sind, auch wenn sie im US-amerikanischen Mutterunternehmen Gültigkeit haben mögen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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