Leutkirch (ots) – Die neue Bedarfsregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag verabschiedet hat, erinnert an viele Reformen, die in Berlin ausgeheckt werden. Was zunächst als herzhaftes Zupacken und vernünftiges Schnüren von Reformpaketen angekündigt wird, ist bei näherer Betrachtung ein undurchsichtiger Kompromiss.
Das eigentliche Ziel war es, ambulante Versorgung für alle Bundesbürger gleichermaßen zugänglich zu machen. Das hört sich erst einmal einfach an. Aber ganz so leicht ist es nicht. Es genügt nämlich nicht, die Anzahl der Einwohner in einem Landkreis mit der Anzahl der vorhandenen Ärzte zu vergleichen. Denn so ein Landkreis ist groß. Und befinden sich Ballungszentren in der Region, so ist es meist der Fall, dass fast alle Ärzte ihre Praxen in der Stadt haben und kaum einer auf dem Land. Das ist auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefallen. Jetzt hat er die Kreise, in denen die beiden Zahlen miteinander verglichen werden, verkleinert. Und er hat versucht, den Beruf des Landarztes attraktiver für die Mediziner zu machen: Sie dürfen mehr für Patienten mit mehreren Leiden abrechnen und dürfen künftig auch in der Stadt wohnen. So weit die positiven Punkte.
Bei näherem Hinsehen ist dadurch aber noch lange nicht eine gleichmäßige oder gar bedarfsgerechte Versorgung mit Ärzten im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Denn beim Ausrechnen des Ärztebedarfs wurden bestimmte Krankheits-Risikofaktoren nicht berücksichtigt: Alte Menschen leiden nicht nur häufiger an Krankheiten, sondern können auch zu Pflegefällen werden. Und sozial schlechtergestellte Menschen leiden unter einem erhöhten Krankheitsrisiko. Unterschiedliche sozioökonomische oder demografische Faktoren der einzelnen Regionen spielten allerdings bei der Ärztezuteilung kaum eine Rolle.
Außerdem dürfen die Landesausschüsse der Krankenkassenärztlichen Vereinigung Ausnahmen für einzelne Regionen machen – ohne dass es für diese eine einheitliche Richtlinie gäbe. Damit ist das Ziel der Versorgungsgleichheit verfehlt.
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