Köln (ots) – Ich zeige an, dass ich Frau Heidi Klum und ihre Kinder in medienrechtlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit der heutigen Berichterstattung in der BILD-Zeitung anwaltlich vertrete.
Die BILD-Zeitung hat die Kinder meiner Mandantin Heidi Klum heute völlig ungepixelt abgebildet. Das ist rechtswidrig, denn meine Mandantin hat niemals darin eingewilligt, dass diese Bilder irgendwo gezeigt werden – weder in einem Film, noch in einer Zeitung. Die Zustimmung beider Elternteile ist jedoch Voraussetzung dafür, dass solche Bilder gezeigt werden dürfen.
Wir gehen für Frau Klum seit Jahren konsequent gegen die Verbreitung von Bildern ihrer Kinder vor, wenn diese auf den Fotos nicht unkenntlich gemacht wurden. Dabei wird es auch bleiben. Wir fordern die Medien auf, die rechtswidrige Berichterstattung der BILD-Zeitung nicht zu übernehmen und das Recht der Kinder auf ihre Privatsphäre zu respektieren.
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HÖCKER Rechtsanwälte Marken- Medienrecht RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (London) Friesenplatz 1 D-50672 Köln Tel.: +49 221 933 191 0 Fax: +49 221 933 191 10 hoecker@hoecker.eu www.hoecker.eu