Mittelstand auch in Zukunft von der Erbschaftsteuer befreien

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die Bundesregierung auf, bei der Reform der Erbschaftsteuer von zusätzlichen Belastungen des Mittelstands Abstand zu nehmen.

BildDas Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, kleine und mittlere Unternehmen vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien.

“Die Bundesregierung hat jetzt anderthalb Jahre Zeit, um die Erbschaftsteuer auf sichere Füße zu stellen. Keine leichte Aufgabe vor dem Hintergrund einer linken Mehrheit in den Ländern. Bund und Länder sollten gemeinsam das Ziel verfolgen, die Übergabe von Betrieben im Mittelstand auch in Zukunft nicht stärker zu belasten”, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

“Die Erbschaftsteuerreform 2009 war im Kern eine gute Reform. Korrekturbedarf besteht in den Fällen, wo es Missbrauch gegeben hat. Ob und wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bedürftigkeitsprüfung für Großunternehmen sinnvoll ausgestaltet werden kann, wird die Diskussion zeigen. Die Reform darf aber auf keinen Fall ein Jobkiller im Mittelstand werden. Dafür sollten die Möglichkeiten zur vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer, die das Bundesverfassungsgericht eingeräumt hat, auch genutzt werden. Da in der Urteilsbegründung von kleinen und mittleren Unternehmen die Rede war, macht es Sinn, auch Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern einzubeziehen”, fordert Heinz.

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