Leibrente und Zeitrente – Verkauf auf Rentenbasis

Ein Spezialthema der Hausmann Immobilien Makler und Beratung.

Leibrente und Zeitrente - Verkauf auf Rentenbasis

Thorsten Hausmann im Gespräch mit Swenja Oldag über das Thema Zeitrente und Leibrente

Thorsten Hausmann von der Hausmann Immobilien Makler und Beratung im Gespräch mit Swenja Oldag zum Thema Immobilienverkauf auf Leibrente oder Zeitrente. Als Experte zum Thema: “Was mache ich mit meiner Immobilie im Alter?” gehört der Immobilienverkauf auf Leibrente oder auf Zeitrente zu einer interessanten Alternative.

Frage:
“Für wen ist die Leibrente oder die Zeitrente interessant?”

Die Leibrente oder die Zeitrente ist eine interessante Alternative für Käufer mit hohem Einkommen und für Verkäufer ohne Erben. Letztere erhöhen ihre monatlichen Einkünfte. Die Verkäufer bessern mit dem Immobilienverkauf ihre Rente auf und wohnen weiter in den gewohnten vier Wänden.

Frage:
“Was ist das Grundkonzept des Immobilienverkaufs auf Rentenbasis, was ist der Unterschied zwischen der Leibrente und der Zeitrente?”

Der Käufer zahlt dem Verkäufer nicht einen festen Einmalkaufpreis, sondern eine monatliche Leibente oder Zeitrente. Es gibt die Vereinbarung der Zeitrente für einen begrenzten Zeitraum oder die der Leibrente für die gesamte Lebensdauer des Verkäufers.

Frage:
“Welche Formvorschriften sind einzuhalten?”

Verträge über die Zeitrente oder die Leibrente sind notariell zu beurkunden. Mit der Beurkundung bezeugt der Notar, dass die in der Urkunde genannten Personen in seiner Gegenwart eine Erklärung des beurkundeten Inhalts abgegeben haben.

Frage:
“Was ist der Unterschied zwischen einer Zeitrente und einer Leibrente?”

Die Zeitrente ähnelt einem Ratenkauf. Der Käufer zahlt für einen vorher vereinbarten Zeitraum einen bestimmten monatlichen Betrag an den Verkäufer. Dieser ist verzinst und die verbleibende Darlehnsschuld wird vererbt.

Die Leibrente ist der “echte” Immobilienverkauf auf Rentenbasis. Der Käufer verspricht dem Verkäufer lebenslange Zahlungen. Das Risiko für die Vertragsparteien ist: Erreicht der Verkäufer ein hohes Alter, wird die Immobilie teuer. Verstirbt er früh, erwirbt der Käufer die Immobilie zu einem günstigen Preis.

Frage: “Welche Absicherungen haben Verkäufer und Käufer, welche weiteren Vorteile gibt es?”

Es gibt für beide Parteien die absolute Sicherheit: Der Eigentumsübergang findet mit der Grundbucheintragung nach Vertragsabschluss statt. Das Grundbuch bleibt “gesperrt”, bis bei der Zeitrente die Schuld bezahlt und bei der Leibrente der Verkäufer verstorben ist. Dann wird die Grundbuchsperre gelöscht.

Ein Vorteil ist, dass sich der Verkäufer nicht mehr um Instandhaltung und Modernisierung kümmert, sondern diese Aufgaben dem Käufer im Kaufvertrag übertragen werden.

Frage: “Was passiert, wenn der Käufer seinen Rentenzahlungen nicht nachkommt?”

Wie bei der vorherigen Frage kurz erläutert, ist das wichtigste Instrument zur Absicherung der Leibrente oder der Zeitrente die Eintragung einer Reallast im Grundbuch. Dadurch hat der Verkäufer das Recht, aus seinem Immobilienverkauf wiederkehrende Zahlungen und Leistungen zu verlangen.

Daneben werden Absicherungen im notariellen Kaufvertrag vereinbart. Ganz wichtig ist ein im Grundbuch einzutragendes Rücktrittsrecht des Verkäufers für den Fall, dass die Rentenzahlungen des Käufers ausbleiben.

Es ist eine Unterwerfungsklausel zu vereinbaren, nach der sich der Käufer bei Verzug einer sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen aussetzt.

Frage: “Woher kenne ich den Wert meiner Immobilie und wer berechnet die zu
zahlenden Rentenbeträge?”

Die Hausmann Immobilien Makler und Beratung erstellt zunächst für den
Immobilieneigentümer ein aktuelles Marktwertgutachten. Danach wird in mehreren Beratungsgesprächen ermittelt, ob sich die Wünsche und Vorstellungen der Verkäufer durch einen Verkauf auf Rentenbasis realisieren lassen.

Mit der Berechnung über die Rentenhöhe wird ein vom Gericht bestelltes und vereidigtes Gutachten beauftragt, der die genaue Rentenhöhe ermittelt und für seine vorgenommenen Berechnungen haftet.

Frage: “Habe ich Steuern zu zahlen auf die Rentenerträge?”

Fragen Sie bitte Ihren eigenen Steuerberater. Zusammengefasst bleibt festzustellen: Auf die private Leibrente sind Steuern zu zahlen. Bei einem Verkauf auf Zeitrente entfällt die Steuerschuld.

Frage: “Mich interessiert der Immobilienverkauf auf Leibrente oder Zeitrente. Beraten mich die Hausmann Immobilien Makler?”

Unsere Antworten geben Ihnen einen ersten Überblick darüber, worauf es bei einem Immobilienverkauf auf Rentenbasis ankommt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hausmann Immobilien Makler und Beratung. Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen vertraulich besprechen.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Thorsten Hausmann unter:
(040) 529 40 80 oder schreiben Sie eine Nachricht an:
info@hausmann-makler.de

Thorsten Hausmann von der Hausmann Immobilien Makler und Beratung hat eine jahrzehntelange Erfahrung mit der Leibrente und Zeitrente. Oft erkennt er Möglichkeiten, an die der Verkäufer nicht gedacht hat. Im Laufe der Jahre ist es für ihn wichtig geworden, umfassende Lösungen zu bieten.

Hausmann Immobilien Makler und Beratung ist ein mittelständisches Familienunternehmen. Seit 62 Jahren verkaufen, vermieten und verwalten wir Wohnimmobilien in der Metropolregion Hamburg, in Schleswig-Holstein von der Nordsee- bis zur Ostseeküste, im Rhein-Main-Gebiet und in Ostdeutschland.
Büros in Hamburg-Norderstedt-Wiesbaden-Mainz und Dresden

Kontakt
Hausmann Immobilien Makler
Thorsten Hausmann
Niendorfer Marktplatz 4
22459 Hamburg
0405296000
info@hausmann-makler.de
www.hausmann-makler.de

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