Klage wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing – Klage) abgewiesen

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing

BildMit Urteil von 15.02.2013 -Az.: 111 C 13236/11 hat das AG München entschieden, dass das Anbieten einer Torrent-Datei keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Die Klage war auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten gerichtet.Die Klage wurde abgewiesen.

Hierzu führt das Gericht aus:

“Der Kläger ist beweisfällig geblieben für die Behauptung, der Beklagte habe am 09.04.2013 um 23:36:47 über seinen Internetanschluss das Werk …………. des Klägers gem. § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. …………………..

Die Torrent-Datei selbst ist jedoch unstrittig nicht der streitgegenständliche Film. Sie enthält nur eine weitere Datei mit dem streitgegenständlichen Film in der Weise, dass die Torrent-Datei lediglich den Internetstandort eines Zieldownloads angibt. Dies stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar. Denn derjenige, der einen Internetstandort einer Datei angibt, entscheidet nicht darüber, ob dieser im Zeitraum des Anbietens noch besteht, noch übermittelt er das Werk an sich.”

Das Anbieten einer Torrent-Datei hat das AG München somit als zulässig angesehen. Es sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben und es liege dadurch auch keine öffentliche Zugänglichmachung vor. Der Vortrag, dass eine Torrent-Datei sich auf einem Rechner befunden hat, bewies keineswegs, dass das geschützte Werk auch tatsächlich angeboten.

———————————————————————————–
Sofern auch Sie einen Mahnbescheid oder Klage wg. Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Eine Ersteinschätzung und unser Angebot erhalten Sie innerhalb von 24h. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140

Weitere Informationen:
https://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
https://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
https://www.lexkonnex.de/abmahnung-filesharing/

[youtube https://www.youtube.com/watch?v=UkFBlSMr1xg&w=400&h=225]

Über:

Lexkonnex
Frau Jenny Gocheva
Kieler Str. 24b
01109 Dresd
Deutschland

fon ..: 0351 309 90 140
web ..: https://www.lexkonnex.de
email : kontakt@lexkonnex.de

LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.

Eine kostenlose Ersteinschätzung bieten wir unter: 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140 oder via E-Mail : abmahnung@lexkonnex.de.

Pressekontakt:

LEXKONNEX
Frau Jenny Gocheva
Kieler Str. 24b
01109 Dresden

fon ..: 0351 309 90 140
web ..: https://www.lexkonnex.de
email : pr@lexkonnex.de

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .