Gelesene E-Books verschenken? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Gelesene E-Books verschenken? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Beim Kauf eines E-Books erwerben Leser lediglich die Nutzungsrechte. (Bildquelle: ERGO Group)

Susanne A. aus Walsrode:
Meine Tochter liest ihre alten E-Books nicht mehr. Darf ich diese dann meiner Nichte zu Weihnachten schenken?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Während der Corona-Krise stieg die Beliebtheit von E-Books rasant an: Im ersten Halbjahr 2020 wurden über 18,8 Millionen E-Books verkauft – 2,5 Millionen Exemplare mehr als im Vorjahreszeitraum. Jetzt steht Weihnachten vor der Tür und viele Käufer fragen sich, ob sie ihre gelesenen E-Books verschenken oder auch weiterverkaufen dürfen. Rechtlich gesehen gilt folgendes: Anders als bei einem Buch in Papierform werden Käufer beim Erwerb eines E-Books nicht zu dessen Eigentümer, sondern erhalten lediglich ein Nutzungsrecht. Dies ergibt sich auch aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter. Sie besagen in der Regel, dass die Nutzungsrechte ausschließlich für den Käufer gelten. Er darf das E-Book nicht an andere Personen weitergeben, also weder verschenken noch verkaufen. Die entsprechenden AGB-Klauseln hat unter anderem das Oberlandesgericht Hamburg vor einigen Jahren für wirksam erklärt (Az. 10 U 5/11). Auch hat der Europäische Gerichtshof vor einem Jahr entschieden, dass das Anbieten gebrauchter E-Books auf einer Online-Plattform eine sogenannte öffentliche Wiedergabe ist, welche die Erlaubnis des Urhebers voraussetzt (Rechtssache C-263/18). Wer E-Books zu Weihnachten verschenken möchte, muss also zu neuen E-Books greifen. Hier bieten viele Anbieter inzwischen eine “Verschenken”-Funktion an.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.324

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
https://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
https://www.hartzkom.de

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .