Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige – Landrat Dr. Joachim Streit startet Petition

Dr. Joachim Streit (Freie Wähler), Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz, 98.561 Einwohner) hatte von der Bundesregierung eine Erweiterung der Entschädigungsregelung für alle betroffenen Betriebe gefordert, die durch die Rechtsverordnungen der Länder Corona bedingt schließen mussten.

Über eine Online-Petition wirbt Dr. Streit nun betroffene Unternehmer, aber auch nichtbetroffene Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Liegen 50.000 Stimmen vor, wird sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Forderung auseinandersetzen.

Und darum geht es:

Nach der Entschädigungsregel des § 56 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz steht ein Schadenersatz zu, wenn eine bestimmte Personengruppe zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ein Sonderopfer für andere hinnehmen muss. Es gilt der im deutschen Recht verankerte Entschädigungsgrundsatz des „enteignenden Eingriffs“. Ein Sonderopfer liegt vor, wenn der Betroffene im Vergleich zu anderen ungleich behandelt wird, wenn er eine – anderen nicht zugemutete, die allgemeine Opfergrenze überschreitende – besondere Belastung durch die Folgen der Handlung, hinnehmen muss.

Dr. Joachim Streit: „Dieses Sonderopfer ist durch die Corona-Bekämpfungsverordnungen der Länder in Absprache mit der Bundesregierung gegeben. Das Infektionsschutzgesetz hat jedoch eine Lücke: Es setzt nur Entschädigungen fest, wenn ein Selbstständiger ein Ausübungsverbot erhält, weil die Gefahr besteht, dass er andere anstecken könnte. Interessanterweise ist der Personenkreis um Pflegeberechtigte erweitert, wenn deren Kinder wegen Schließung einer Einrichtung selbst betreut werden müssen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden – jedoch ohne krank zu sein.

Gleiches muss für Unternehmen gelten: Soloselbstständige, Gastwirte, Einzelhändler, Künstler, Musiker, Messebauer, Veranstaltungsbranche, Fahrschulen, Frisörsalons, Kosmetik-, Fingernagel-, Fitness- und Tattoostudios, Schausteller, Marktbeschicker, Beherbergungs- und Reisebranche, Freizeit- und Tierparks, Kinos und viele mehr – alle mussten ihre Tätigkeit einstellen, jedoch nicht, weil sie krank waren, sondern um Kontaktmöglichkeiten zu unterbinden. Erst durch die Schließung der Geschäfte und Betriebe wurde die Unterbrechung von Infektionsketten ermöglicht. Viele andere Betriebe konnten weiter wirtschaften. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland hatten den Vorteil der Reduzierung der Ansteckungsgefahr. Somit haben diese Selbstständigen ein Sonderopfer erbracht, um uns alle zu schützen.

Dazu ist ein Entschädigungsgesetz erforderlich, sowohl für die jetzige Pandemie als auch für kommende Lockdowns oder andere Pandemien. Es wird in der Regel dieselben Betriebe treffen. In einem solchen Entschädigungsgesetz sind nicht nur Schadensersatzfragen der „unmittelbaren“ gesetzlichen Verbote der Länder, sondern auch die „mittelbaren“ Warnungen des Auswärtigen Amtes des Bundes zu regeln. Gleiches gilt für mittelbare Folgen staatlichen Handelns, um auch die Folgen bei Reisebüros, Reise- und Busunternehmen sowie der gesamten Veranstaltungsbranche mit Künstlern und Musikern etc. auszugleichen.

Unabhängig von der juristischen Frage einer Entschädigung, ist die politische Frage, ob der Bund dies will. Dass weite Teile der Wirtschaft einen Anspruch haben, ist unbestritten. Der Bund könnte mit einem Entschädigungsgesetz viele weitere Fragen klären, die erst jetzt aufgetreten sind, und für alle Betroffenen Rechtssicherheit schaffen. Zum Umfang des Schadensersatz: Es ist grundsätzlich das „Integritätsinteresse“ zu ersetzen: Der Selbstständige ist so zu stellen, wie wenn das schädigende Ereignis, die Betriebsschließung, nicht stattgefunden hätte. Die Zeit ist knapp, denn viele Betriebe haben enorme Ausfälle erlitten. Deshalb fordere ich den Bund auf, unverzüglich ein Entschädigungsgesetz für Unternehmen auf den Weg zu bringen. Bei einer zweiten Welle oder der nächsten Pandemie werden diese Betriebe wieder die ersten sein, die geschlossen werden, damit alle anderen gesund bleiben. Deshalb ist ein Entschädigungsgesetz so wichtig – auch für die Zukunft. Sonst gehen diese Betriebe alle kaputt.“

Der Weg: Bei öffentlichen Petitionen werden Anliegen und Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die das Anliegen für berechtigt halten, können diese Petitionen durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Hierbei wird der Petitionstext zunächst für vier Wochen online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden.

Das Ziel: Erzielt eine Petition in dieser Zeit die Unterstützung von 50.000 Menschen, erfolgt die Anhörung in einer öffentlichen Ausschusssitzung. Laut Aussage des Petitionsausschusses werden alle Petitionen vom Petitionsausschuss beraten und mit einer Empfehlung verabschiedet, über die der Deutsche Bundestag beschließt.

Zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/entschaedigungsgesetz-fuer-corona-betroffene-selbststaendige

Facebook-Seite Dr. Joachim Streit:

https://www.facebook.com/Joachim-Streit-192914574055132

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 13.07.2020

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .