Diensthaftpflichtversicherung ist von Relevanz

Eine Diensthaftpflichtversicherung eignet sich besonders für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten oder Richter, aber auch Soldaten, oder Bedienstete in kirchlichen oder sozialen Einrichtungen oder in Schulen. Allerdings zählen Sanitäter, Ärzte oder Hebammen nicht dazu.

Wozu eine Diensthaftpflichtversicherung?

Selbstverständlich ist man nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Berufsleben für seine Fehler verantwortlich, und auch für die Schäden, die daraus eventuell erwachsen. So könnte eine Krankenschwester versehentlich ein falsches Medikament verabreichen, oder ein Lehrer für einen Moment abgelenkt sein, während sich ein Kind in der Schule verletzt. Vielleicht kommt auch ein Passant zu Schaden, während ein Polizist einen Dieb verfolgt, oder dem Sportlehrer kommt der Schulschlüssel abhanden, nachdem dieser unbeaufsichtigt in der Turnhalle auf einer Bank abgelegt worden war. Stellt der jeweilige Dienstherr dann anschließend grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz fest, so kann er den Beamten für Entschädigungen, für die eigentlich der besagte Dienstherr aufkommen müsste, haftbar machen. Manche Versicherungen bieten auch direkt eine Mitversicherung des Ehepartners an, vorausgesetzt, dass dieser ebenfalls im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Ebenfalls sollen Sie sich informieren über Beamtenversicherungen.

Wofür kommt die Diensthaftpflichtversicherung auf?

Viele Fehler, die Personen- oder Sachschäden nach sich ziehen, können schnell Kosten in extremer Höhe verursachen. Ohne Versicherung führen diese rasch beim Verursacher auch zum finanziellen Totalschaden, wenn zum Beispiel Schadenersatzforderungen gestellt werden – etwa könnte ein Schüler im Sportunterricht eine Verletzung mit dauerhaften Folgeschäden erleiden. An anderer Stelle könnte der Dienstherr die entstandenen Kosten – zum Beispiel für alle ersetzten Schlösser im Schulbereich – in Rechnung stellen. Viele Diensthaftpflichtversicherung setzen daher Versicherungsbeträge im siebenstelligen Betrag an. Arbeitet man jedoch in einem Bereich, in dem man beruflich verbindliche Auskünfte erteilt oder fremdes Eigentum verwaltet, ist obendrein der Abschluss einer Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung sinnvoll, wenn beispielsweise durch eine falsche Auskunft oder einen Lesefehler bei der Prüfung einer Erklärung entsprechende Vermögensschäden entstehen.

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