Die Tücke der Termine — Liefertermine klar regeln

Unterscheiden Sie Terminkauf u. Fixkauf!

Die Tücke der Termine -- Liefertermine klar regeln

Beim Vereinbaren von Lieferterminen kann es leicht zu Missverständnissen kommen (Bildquelle: pixabay)

Im Alltag wird das Thema Kauf meist in Verbindung mit der Bezahlung und gleichzeitigen Aushändigung der Ware verbunden. Dies ist jedoch nicht immer so. Vor allem bei B2B-Geschäften ist es üblich, mit Lieferterminen zu arbeiten. Vor diesem Hintergrund sollte dem angehenden Betriebswirt/in IHK auch der Unterschied zwischen Terminkauf und Fixkauf geläufig sein. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erläutert in seinem kostenlosen Schulungsvideo anschaulich, worin sich diese beiden Kaufarten unterscheiden.

Beim Einkauf von Waren kann es je nach Situation sinnvoll und wünschenswert sein, bestimmte Lieferzeiten zu vereinbaren. Wer hier jedoch keine böse Überraschung erleben möchte, sollte genau wissen, worauf er sich einlässt, also sozusagen das Kleingedruckte lesen und verstehen. Denn der Teufel steckt wie so oft auch hier im Detail. Ob ein Terminkauf oder ein Fixkauf vereinbart wurde, ist im Zweifelsfall auch juristisch relevant.

Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem festen Zeitpunkt

Grundsätzlich kann man nämlich zwischen diesen beiden Varianten, Terminkauf und Fixkauf, unterscheiden. Der Unterschied liegt grundsätzlich in der Genauigkeit der zeitlichen Vorgabe.

Beim Terminkauf wird ein Zeitraum für die Lieferung der Ware vereinbart. Hier gibt es wiederum zwei Varianten. Entweder lautet die Formulierung “innerhalb von …”, also zum Beispiel “innerhalb von 3 Wochen ab Kauf”. Dann hat der Verkäufer 3 Wochen Zeit, die Ware zu liefern. Er ist an keinen bestimmten Liefertag gebunden. Er muss nur sicherstellen, dass die Ware an irgendeinem Tag innerhalb dieser 3-Wochen-Frist geliefert wird. Ähnlich verhält es sich mit der Formulierung “bis zum …”, also etwa “bis zum 30. August”. Hier wird der letztmögliche Tag der Lieferung also genau angegeben. Liefert der Verkäufer nicht innerhalb des vereinbarten Zeitfensters, hat er den Liefertermin nicht eingehalten.

Beim Fixkauf sind die Spielregeln sehr viel enger. Hier wird nicht ein spätester Liefertermin festgelegt, sondern ein genauer, also etwa “Lieferung am 26. August 2017” oder “30. August 2017 fest”. Die Lieferung muss also an genau diesem Tag erfolgen. Je nach Situation kann es sogar erforderlich sein, eine genaue Uhrzeit zu vereinbaren, also zum Beispiel “Lieferung am 26. August 2017 um 14:00 Uhr MEZ”. Wenn zum Beispiel für diesen Tag um 18:30 ein Catering mit Gästen geplant ist, dann ist es sinnlos die Speisen bereits einige Tage vorher oder erst am folgenden Tag anzuliefern.

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.

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