Markeninhaber können Schlichtungsverfahren vermeiden Am 1. Mai 2012, am sogenannten “reveal day” (Tag der Enthüllung) wird durch die internationale Vergabestelle ICANN ein System zur Erweiterung der Domain-Endungen, sogenannter Top Level Domains, eingeführt. Dann sind unter anderem generische Domainendungen wie .shop, .berlin, .bank, .book, .music usw. möglich. Mit Markenrechtsverletzungen ist zu rechnen, die Einführung weiterer Domain-Endungen … Weiterlesen »