DER STANDARD – Kommentar "Ein beispielhafter Prozess" von Alexandra Föderl

Norwegen zeigt im Breivik-Verfahren, wie ein Rechtsstaat mit Terror umgeht – Ausgabe vom 21./22.4.2012

Wien (ots) – Der geständige Massenmörder Anders Behring Breivik grinst hämisch, er weint aus Mitgleid über sich selbst und schildert, er habe nichts gefühlt, als er auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen hat. Er habe seine Opfer “entmenschlicht”, um die Angriffe verüben zu können. Es ist für unbeteiligte Beobachter kaum zu ertragen, was der Angeklagte im Osloer Gericht von sich gibt; wie schwer muss dies erst für Angehörige und Freunde der 77 Todesopfer sein. Der Breivik-Prozess ist eine Zumutung – und beispielhaft zugleich. Es geht nicht nur um die juristische Aufarbeitung der Verbrechen von Oslo und Utöya. Soll/darf einem Massenmörder in einem öffentlichen Prozess eine Bühne geboten werden? Soll einer, der behauptet, “Terror ist Theater”, seine kruden Thesen weiterhin verbreiten dürfen? Für Breivik ist das Gerichtsverfahren “Phase 3 der Operation”, wie er in seinem “Manifest” schrieb: Dabei gelte es, “die Bürgerkriegsbotschaft zu vertiefen”. Medien sorgen für Verbreitung. 1400 Journalisten aus 224 Redaktionen sind für den Prozess akkreditiert. Die Berichterstattung ist eine Gratwanderung. Wo ist die Grenze zwischen Informationspflicht und Voyeurismus, wann erledigen Journalisten die PR-Arbeit eines Massenmörders? Die Norweger haben eine souveräne Antwort gefunden: Der Prozess wird öffentlich geführt, der Angeklagte darf sich ausführlich äußern, auch Live-Berichte aus dem Gerichtssaal sind erlaubt. Norwegen zeigt sich als liberaler Rechtsstaat und erfüllt das, was Ministerpräsident Jens Stoltenberg gleich nach den Attentaten in beeindruckender Weise gesagt hat: Die Reaktion müsse mehr Offenheit und Demokratie sein. In Österreich gab es den Metternich-Reflex: Forderungen nach mehr Überwachung, einer Verschärfung der Antiterrorgesetze bis hin zur Einführung der Todesstrafe. Der bisherige Prozessverlauf hat gezeigt, dass der Weg schmerzhaft, aber richtig war: Staatsanwältin Inga Bejer Engh hat den Angeklagten in die Enge getrieben, sein ideologisches Konstrukt, das er in seinem “Manifest” zusammengezimmert hat, ist zusammengebrochen. Die Anklägerin und die Richterin Wenche Elizabeth Arntzen haben in der ersten Prozesswoche durch ihre gut vorbereitete, ruhige Art verhindert, dass der geständige Attentäter das Gericht zur Bühne seiner obskuren Weltanschauung machen konnte: indem sie, wenn notwendig, eingeschritten sind und nachgefragt haben. So trat am vierten Prozesstag Überraschendes ein: Breivik hob das erste Mal nicht mehr die rechte Faust zur Begrüßung. Und er stand auf, als Richter und Schöffen den Raum betraten. Das hatte er bis dahin beharrlich verweigert – als Ausdruck seiner Geringschätzung des Gerichts. Der Rechtsstaat zeigte Wirkung, wenn auch von Einsicht bei diesem geständigen Massenmörder nichts zu merken ist. Der Massenmörder Breivik wird nach denselben Regeln wie jeder Kriminelle behandelt. Selbst der in Norwegen übliche Händedruck der Prozessbeteiligten wird ihm nicht verwehrt. Norwegen agiert damit anders als Deutschland, wo es Bemühungen gab, das Rederecht von Angeklagten bei den Prozessen gegen Mitglieder der Rote Armee Fraktion einzuschränken. Breiviks Rechte zu beschneiden hätte dem Terroristen einen Triumph beschert, die rechte Szene hätte einen Märtyrer gehabt. So hat Norwegen gezeigt, wie ein liberaler Rechtsstaat mit Terror und Massenmord umgeht.

Rückfragehinweis: Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Digitale Pressemappe: https://www.ots.at/pressemappe/449/aom

 

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