Der NotHilfePASS zum Reisen

Gehen Sie bald auf eine Reise?

Der NotHilfePASS zum Reisen

Wir alle sind mit der Erfahrung aufgewachsen, dass Reisen ins Ausland, vor allem in europäische Länder, ohne großen Aufwand möglich waren. Es reichte die Reise zu buchen und beim Grenzübertritt den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen oder manchmal noch ein Visum zu beantragen. Es war nicht notwendig – außer man reiste in spezielle Länder oder Regionen der Welt –
gesundheitliche Nachweise vorzulegen.

Das hat sich mit Sars – CoV – 2 geändert. Der Nachweis eines ausreichenden Immunstatus, eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfstatus gegen Sars- CoV- 2 ist genauso wichtig wie unser Personalausweis und unser Reisepass, um problemlos an unser Urlaubsziel zu gelangen.

Gehen Sie bald auf eine Reise?

Was tun Sie, wenn Sie im Urlaub angerufen werden, weil ein naher Angehöriger verunfallt ist? Der Anrufer könnte ein Unfallhelfer sein, der Sie informieren möchte. Der Anrufer könnte auch ein Arzt sein, der von Ihnen wissen möchte, welche Vorerkrankungen der Verunfallte hat, oder welche Medikamente der Verunfallte zu sich nehmen muss oder eben auch nicht nehmen darf. Wissen Sie diese Punkte von allen Ihren nahen Angehörigen? Wenn nicht, was antworten Sie dann?

Vielleicht ist es auch anders herum: Sie sind verunfallt und Ihre Angehörigen werden angerufen und sollen Auskunft erteilen. Wie haben Sie organisiert, dass diese dann aussagekräftig sind? Kennen Ihre Angehörigen Ihre medizinischen Besonderheiten und kennen Sie die Ihrer Angehörigen?

Vielleicht ist es in Notfällen für Sie auch wichtig, dass nur Ihre Angehörigen für Sie entscheiden? Vielleicht wollen Sie auch anders herum selber für Ihre Angehörigen entscheiden und Sie wollen nicht, dass für Sie oder für Ihre Angehörigen ein staatlicher Betreuer bestellt wird, so wie es das Gesetz in § 1896 BGB nun einmal standardmäßig vorsieht? Was haben Sie getan, um zu verhindern, dass dieser staatliche Betreuer aktiv wird und was, damit Ihre Angehörigen entscheiden können?

Klar ist: In Notfällen müssen Angehörige schnell informiert werden. Und Ärzte müssen wissen, welche medizinischen Notfallmaßnahmen vorzunehmen sind und welche nicht vorgenommen werden dürfen, weil es z.B. Allergien oder Unverträglichkeiten gibt. Dazu sollten Angehörige entscheiden dürfen, d.h. es müssen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt worden sein und die Angehörigen müssen darauf jederzeitigen Zugriff haben.

Also wie haben Sie das in Ihrer Familie geregelt? Wie kommen Rechtsdokumente ohne Zutun des verunfallten Patienten schnell und rund um die Uhr – und das weltweit – in das richtige Krankenhaus?
Woher weiß überhaupt der behandelnde Arzt, wen aus der Familie er anrufen soll, d.h. wer von der Familie darf überhaupt entscheiden? Wie funktioniert die Informationskette “Arzt informiert Familie” im Ausland und wer spricht dann z.B. mit dem griechischen Arzt?

Es könnte so einfach sein…

Nehmen Sie den NotHilfePass mit auf die Reise.

In den OnlineSpeicher des Passes können Sie alle Dokumente und Informationen, die für Ihre Reise notwendig sind, abspeichern. Durch Scannen des QR-Notfall-Codes, der sich auf dem NotHilfePass befindet, können Sie selbst, im Fall der Fälle aber auch ein Notarzt oder Angehöriger diese Nachweise jederzeit abrufen und vorweisen. Das können medizinische Informationen sein, aber auch Rechtsdokumente.
In Notfallsituationen ist schnelle und effektive Hilfe überlebenswichtig. Rettungskräfte müssen – ohne dass Sie oder Angehörige etwas tun müssen – Zugriff auf Ihre wichtigsten medizinischen Daten und Dokumente erhalten. Ein Notarzt muss wissen, ob Sie Allergien haben, ob Risiken zu beachten sind und vor allem auch welche Medikamente Sie gerade nehmen.

Diese Informationen sind in verschiedenen Sprachen über den NotHilfePass weltweit abrufbar. Selbst der NotHilfePass als physische Karte steht in den unterschiedlichsten Sprachen zur Verfügung. Der Abruf kann nicht nur auf Deutsch, sondern in verschiedenen internationalen Sprachen erfolgen. Verreisen Sie beispielsweise nach Portugal, dann rufen Sie über den QR-Notfall-Code Ihre Notfallakte, in die Sie Ihre Nachweise im OnlineSpeicher integriert haben, auf portugiesisch ab.

24 Stunden Abruf aller wichtigen Informationen für Angehörige, Unfallhelfer und Ärzte: Wer ist zu informieren, wie heißt der Hausarzt, welche Medikamente muss man nehmen und welche darf man nicht erhalten, wie sieht die Vorsorgevollmacht aus, wie die Patientenverfügung und welche Maßnahmen sind im Notfall noch zu treffen… Ein digitaler Notfallordner mit weiterführenden Informationen ist ebenfalls im System des NotHilfePASSes integriert. All das kann Leben retten und Angehörigen helfen, sich in der Notsituation zurecht zu finden.

Ein weiterer Vorteil dieses NotHilfePASSES besteht darin, dass Sie auch andere wichtige und persönliche Dokumente wie Ihre Fahrzeugpapiere und Ihre Reisunterlagen oder Ihre Auslandkrankenversicherung u.v.m. in das datengeschützte System hochladen und online abrufen können.

Wie geht das?

Sorgen Sie für sich und Ihre Angehörigen vor und bestellen Sie Ihren NotHilfePass BEVOR ein Unfall passiert unter www.nothilfepass.de Fangen Sie an, die Informationen zu hochzuladen, die für Sie oder Ihre Angehörigen wichtig sind. Dann sind Sie nicht nur vorbereitet für den Tag, an dem Sie vereisen wollen, sondern für alle weiteren Tage!

GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH – Ihre Experten für Notfallvorsorge.
Das NotHilfesystem mit dem NotHilfePass – Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen

Kontakt
GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH
Eberhardt Lenkardt
Hofwiesenstraße 1
08527 Plauen
03741-71942 0
03741-71942 99
info@gfvv24.de
https://nothilfepass.de

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .