Denken Sie an Krankenversicherung für Referendare

Referendare sind genauso gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung für Referendare abzuschließen, wie jeder andere Bürger in Deutschland. Oft haben sie dabei jedoch einen Anspruch auf Hilfe durch den Staat, der schließlich ihr Arbeitgeber ist. Während der Zeit ihres Referendariats haben sie oft den Status von Beamten “auf Widerruf”.

Pflicht zur Krankenversicherung

Entweder der Staat oder das Bundesland, in dem der Referrendar arbeitet, übernehmen einen gewissen Anteil der Krankenversicherungskosten. Je nach Anzahl der Kinder des Versicherungsnehmers steigt dieser Anteil auf bis zu 70 %, wobei auch die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder übernommen werden, solange sie noch Anspruch auf Kindergeld geltend machen können (dieser wiederum endet in Deutschland oft mit dem Abschluss der Erstausbildung oder dem Abschluss des 25. Lebensjahres.) Nutzen Sie die Möglichkeit sich zu informieren über alle Beamtenversicherungen.

Gesetzlich oder privat?

Da die staatliche Beihilfe die Kosten zur medizinischen Versorgung nicht komplett abdeckt, sind Referendare verpflichtet, die restlichen Kosten selbstständig abzudecken. Hierfür besteht zunächst die Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gibt es hier oft keine gesonderten Tarife für Beamte oder Lehramtsstudenten im Referendariat, weshalb keine ermäßigten Beiträge zu erwarten sind. Stattdessen muss der volle Satz gezahlt werden. Eine Alternative stellen hier private Krankenversicherungen dar. Diese haben oft besondere Tarife für Beamte, die bereits auf die staatliche Beihilfe abgestimmt sind. hier besteht die Möglichkeit einer sogenannten Restkostenversicherung, bei der die restlichen 50-30%, die nicht von staatlichen Zuschüssen abgedeckt werden, übernommen werden. Häufig sind hier auch mehr Leistungen zu erwarten als in der gesetzlichen Krankenkasse, zum Beispiel die Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus, oder die Abdeckung höherer Kosten bei Zahnersatz oder psychotherapeutischen Sitzungen. Nach dem Abschluss des Referendariats kann, beim Antritt einer Stelle als Beamter, der Tarif in einen sogenannten vollständigen Beihilfetarif umgewandelt werden. Eine weitere Gesundheitsprüfung, die eventuell Beiträge erhöhen oder Leistungen ausschließen könnte, findet hier nicht statt. Weiterhin können mit der privaten Krankenversicherung gezielt Kosten abgesichert werden, die nicht vom Staat übernommen werden.

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