BlackLine kündigt KI-gestützte Innovation zur Analyse von Journaleinträgen an

Frankfurt a. Main / Los Angeles – 23. April 2024 – BlackLine, Inc. (Nasdaq: BL), ein führendes Unternehmen im Bereich der digitalen Finanztransformation, baut mit der Einführung des Journals Risk Analyser auf seiner langjährigen Expertise in der Erschließung neuer Märkte und Entwicklung innovativer Lösungen auf und erweitert seine Lösungen um KI-gestützte Funktionen. Der Journals Risk Analyser wurde in Zusammenarbeit mit Kunden entwickelt und nutzt generative KI, um wichtige Trends, Einblicke und Anomalien im Zusammenhang mit Journalbuchungen zu erkennen. Damit können Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen die Einhaltung von Unternehmensrichtlinien sicherstellen und gleichzeitig Prüfungen effizienter und weniger schwierig gestalten.

Der Journals Risk Analyser von BlackLine erfasst, versteht und bewertet die Journalbuchungen von Unternehmen über mehrere ERPs und Systeme hinweg und bietet dynamische, benutzerfreundliche Dashboards, mit denen direkt auf wichtige Kennzahlen zugegriffen werden kann. Die leistungsstarke Funktionalität gewährt neue Einblicke in die Journalbuchungen und -prozesse von Unternehmen und ermöglicht die Erstellung dynamischer KPI-Trends. Diese KI-generierten Einblicke können zudem potenzielle Betrugs- und Compliance-Risiken identifizieren sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.

“Unsere Kunden haben ein ständig wachsendes Volumen an Journalbuchungen”, sagt Therese Tucker, Gründerin und Co-CEO von BlackLine. “Künstliche Intelligenz ist ideal für die Identifizierung von Anomalien und Mustern in sehr großen Datensätzen, die bei menschlicher Betrachtung nicht leicht zu erkennen sind. Die Zukunft dessen, was KI unseren Kunden bieten kann, ist aufregend und ermöglicht es ihnen, sichere, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage schneller und genauer Erkenntnisse zu treffen.”

Der Journals Risk Analyser von BlackLine kann schnell implementiert werden und ist mit jedem ERP-System kompatibel. Dieser Schritt ist Teil der Strategie von BlackLine, KI in seine gesamte Plattform für Finanzabschluss, Intercompany Accounting, Invoice-to-Cash und Konsolidierungslösungen einzubetten.

“Der Journals Risk Analyser ist ein hervorragendes Beispiel für BlackLine’s Engagement, Lösungen zu liefern, die den Kunden einen echten Mehrwert bieten, und ist eine ausgezeichnete Ergänzung zu BlackLine’s differenzierter Journal Entry Lösung”, sagt Mike Polaha, Global Managing Director of Financial Close Solutions bei BlackLine. “Als ehemaliger CFO und BlackLine-Kunde kann ich bestätigen, dass diese neuen KI-gestützten Funktionen einen außergewöhnlichen Mehrwert bieten.”

Voraussichtlich wird der Journals Risk Analyser von BlackLine im dritten Quartal 2024 allgemein verfügbar sein. BlackLine bietet derzeit Early Adoptern besondere Möglichkeiten an. Kunden und Interessenten können sich per E-Mail an InquiryJRA@blackline.com wenden.

Über BlackLine
Unternehmen kommen zu BlackLine, Inc. (Nasdaq: BL), weil ihre traditionellen manuellen Buchhaltungsprozesse veraltet sind. Die Cloud-basierte Finanzmanagement-Plattform und der marktführende Kundenservice von BlackLine helfen Unternehmen auf dem Weg zu Modern Accounting, indem sie Daten und Prozesse vereinheitlichen, sich wiederholende Arbeiten automatisieren und die Verantwortlichkeit durch Transparenz fördern. BlackLine bietet Lösungen für das Management und die Automatisierung von Finanzabschlüssen, der Debitoren- und Intercompany Prozessen. Das hilft Unternehmen aller Branchen, die Finanzprozesse besser, schneller und mit mehr Kontrolle durchzuführen.
Über 4.400 Unternehmen vertrauen auf BlackLine, wenn es darum geht, einen schnelleren Abschluss mit vollständigen und präzisen Ergebnissen zu erzielen. BlackLine ist Pionier des Cloud-Financial-Close-Marktes und als führendes Unternehmen von Branchenbeobachtern und Experten, inklusive G2 und TrustRadius, anerkannt.
Das global agierende Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Los Angeles (USA) und betreibt Offices in New York, San Francisco, London, Paris, Frankfurt, Tokyo, Singapore und Sydney. Für weitere Informationen: www.blackline.com/de

BlackLine Forward-looking Statements
This release may contain forward-looking statements within the meaning of the Private Securities Litigation Reform Act of 1995. In some cases, you can identify forward-looking statements by terminology such as “may,” “will,” “should,” “could,” “expect,” “plan,” anticipate,” “believe,” “estimate,” “predict,” “intend,” “potential,” “would,” “continue,” “ongoing” or the negative of these terms or other comparable terminology. Forward-looking statements in this release include statements regarding our growth plans and opportunities. Any forward-looking statements contained in this press release are based upon BlackLine”s current plans, estimates and expectations, and are not a representation that such plans, estimates, or expectations will be achieved. Forward-looking statements are based on information available at the time those statements are made and/or management”s good faith beliefs and assumptions as of that time with respect to future events and are subject to risks and uncertainties. If any of these risks or uncertainties materialize or if any assumptions prove incorrect, actual performance or results may differ materially from those expressed in or suggested by the forward-looking statements. These risks and uncertainties include, but are not limited to, risks related to the Company”s ability to execute on its strategies, attract new customers, enter new geographies and develop, release and sell new features and solutions; and other risks and uncertainties described in the other filings we make with the Securities and Exchange Commission from time to time, including the risks described under the heading “Risk Factors” in our Annual Report on Form 10-K. Additional information will also be set forth in our Quarterly Reports on Form 10-Q. Forward-looking statements should not be read as a guarantee of future performance or results, and you should not place undue reliance on such statements. Except as required by law, we do not undertake any obligation to publicly update or revise any forward-looking statement, whether as a result of new information, future developments or otherwise.

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