Arbeitnehmer-Tipps vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Commerzbank bietet “großzügige Abfindungen” an. Der Betriebsrat hat der Commerzbank-Leitung “abgerungen, dass betriebsbedingte Kündigungen nur ultima ratio sein dürfen.” So berichtet der Versicherungsbote über den geplanten Abbau tausender Stellen bei der Bank bis 2020 (Artikel vom 14.07.2017). Solche Zitate lassen einen Arbeitsrechtler aufhorchen.
Arbeitgeber bieten Abfindungen grundsätzlich nur an, wenn es sich für sie lohnt: Sie wollen verhindern, dass sich die Mitarbeiter wehren gegen betriebsbedingte Kündigungen und dass man sie verklagt vor dem Arbeitsgericht mit einer Welle von Kündigungsschutzklagen. Für den Arbeitgeber sind Kündigungsschutzklagen riskant: Genießt der Arbeitnehmer starken Kündigungsschutz, weil er beispielsweise einen Grad der Behinderung hat, oder mehrere Unterhaltspflichten, oder ein höheres Alter, hat der Arbeitnehmer regelmäßig gute Chancen, vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorzugehen und sich zurück zu klagen auf seinen alten Arbeitsplatz. In dem Fall kann man auch deutlich höhere Abfindungen verhandeln.
Ob das “großzügige” Abfindungs-Angebot für den Arbeitnehmer wirklich attraktiv ist, kann man erst sagen, nachdem man seinen Kündigungsschutz individuell geprüft hat. Erfahrungsgemäß bieten Arbeitgeber regelmäßig erst einmal geringere Abfindungen an. Jeder Arbeitnehmer sollte sich beraten lassen bei einem erfahrenen Arbeitsrechtler, seinen Kündigungsschutz erfahren und herausfinden, welches Abfindungs-Angebot in seinem Fall angemessen wäre. Wer nämlich einen sicheren Arbeitsplatz hat mit einem starken Kündigungsschutz, der kann auch eine hohe Abfindung erwarten für den Verlust des Arbeitsplatzes!
Haben Sie ein Abfindungs-Angebot erhalten? Wollen Sie wissen, ob die Abfindungshöhe angemessen ist, ob Sie einen starken Kündigungsschutz haben? Gern spreche ich mit Ihnen über Ihr Abfindungs-Angebot, gern sage ich Ihnen, ob es sich aus meiner Sicht lohnt, für eine höhere Abfindung zu kämpfen und welche Strategie dafür am besten ist.
Seien Sie kritisch: Arbeitgeber reden gern über die eigene “Großzügigkeit” beim Arbeitsplatzabbau, man sollte das mit Vorsicht genießen. Bezeichnend ist das vom Versicherungsboten berichtete “Zugeständnis” der Commerzbank, betriebsbedingte Kündigungen werden nur “ultima ratio” sein, also die letztmögliche Lösung. Nur: Das Kündigungsschutzgesetz verpflichtet die Bank bereits dazu! Eine betriebsbedingte Kündigung ist per Gesetz sowieso nur als letztes Mittel erlaubt, wenn mildere Mittel ausfallen, wie beispielsweise eine Versetzung oder eine Änderungskündigung.
Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwalts-Kanzlei für Arbeitsrecht: 030-4000 4999. Sprechen wir über Ihre Kündigung und Ihre Abfindungs-Chancen, in einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung gebe ich Ihnen gern Auskunft. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!
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