Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet

Achtung Unternehmer: Ab Mai müssen Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Nöte geraten sind, wieder fristgerecht Insolvenz anmelden

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet

Kanzlei für Wirtschaftsrecht – Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB

Seit gestern besteht für Unternehmen wieder die Insolvenzantragspflicht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit muss ab sofort wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Zuletzt war die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt für solche Unternehmen, die aufgrund ausstehender Auszahlung der Überbrückungshilfen in Schieflage geraten waren.

Nach bereits erfolgter Verlängerung endeten diese Sonderregelungen nunmehr und es besteht für Geschäftsführer die Pflicht zur Handlung. Wird dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß und vor allem innerhalb der gesetzlichen Frist nachgegangen, so droht sowohl eine strafrechtliche als auch zivilrechtliche Haftung die denjenigen schnell zu existenziellen Fragestellungen bringt.

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB besetzt mir ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung alle dafür erforderlichen Kernkompetenzen dieser Querschnittsmaterie mit spezialisierten Rechtsanwälten, die einen Fachanwaltstitel in dem jeweiligen Rechtsgebiet tragen.

Eine seriöse Beratung setzt eine ehrliche Bestandsaufnahme der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens voraus, und geht in einem nächsten Schritt der Frage nach ob, eine Sanierung ausserhalb eines Insolvenzverfahrens möglich ist, oder ob der Schritt zur Antragsstellung unausweichlich ist. Insb. aufgrund der Gefahr erheblichen Geschäftsführerhaftungsansprüche ausgesetzt zu werden macht eine gründliche und ergebnisoffene Prüfung unabdingbar.

Abhängig vom jeweiligen Szenario muss dann ein konkreter Plan erarbeitet und auch realisiert werden. Sie erfahren hierbei Unterstützung bei laufenden Rechtsstreiten, aber auch bei den oftmals schwierigen Verhandlungen mit Gläubigern oder Insolvenzverwaltern.

Sollte bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie als Geschäftsführer laufen, so werden Sie auch mit der notwendigen Kompetenz von erfahrenen Strafverteidigern durch diese schwierigen Verfahren begleitet.

Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie eine umfassende Beratung in Anspruch.

Wirtschaftskanzlei mit Fachanwälten im Strafrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht

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