ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Anforderung an Mieterhöhung +++
Wer im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, muss laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht (Az.: VIII ZR 167/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

+++ Tod im Hotel – wer zahlt die Kosten? +++
Verstirbt ein Mensch, muss grundsätzlich sein Erbe für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt laut ARAG Experten der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Ansbacher Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt, wie das dortige Amtsgericht entschied (Az.: 3 C 1051/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Ansbach.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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