Osterurlaub ohne böse Überraschungen

ARAG Experten mit wichtigen Reisetipps für die Osterferien Rauchverbote, Eintrittskosten, Parkgebühren – unsere europäischen Nachbarn haben sich einige neue Regeln einfallen lassen, die sich auch bei Osterurlaubern im Geldbeutel bemerkbar…

ARAG Recht schnell…

Urteile auf einen Blick +++ Lärm vom Brunnen ist zumutbar +++ Anwohner müssen laut ARAG die Geräusche eines Brunnens auf einem öffentlichen Platz hinnehmen, da es sich um eine herkömmliche,…

BGH: Bearbeitungsgebühren bei Unternehmenskrediten unzulässig

Erstattungsansprüche oft 10.000 Euro und mehr Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei GTG. (Hamburg, 14. Juli 2017) Nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) haben…

Inhaltskontrolle: Klausel zur einmaligen Bearbeitungsgebühr

Wichtiger Verhandlungstag des BGH für Unternehmer – Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Annuitätenkreditverträge – Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Unternehmerkredite beinhalten nicht selten Klauseln,…

Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.

BGH urteilt, dass Bausparkassen keine Bearbeitungsgebühren berechnen dürfen. Die Bearbeitungsgebühren sind unzulässig und können zurückgefordert werden.. Insolvenzrecht Dresden Kanzlei Ulrich Horrion Rechtsanwalt in Dresden Rechtsgrundsatz – BGH erklärt Bearbeitungsgebühr in…

Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Rückforderungen von Bearbeitungsgebühren

LG Stuttgart macht Bankkunden Hoffnung

Anspruch auf Darlehensbearbeitungsgebühren auch für Geschäftsdarlehen

Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Verbraucherdarlehen anwendbar.

Unzulässigkeit von Darlehensbearbeitungsgebühren – Targobank

OLG Düsseldorf weist Berufung der Targobank zurück. Die Erhebung einer Darlehensbearbeitungsgebühr in AGB ist unzulässig.

Rückforderung von Darlehensbearbeitungsgebühren

Landgericht Frankfurt am Main gibt Kläger gegen die Deutsche Bank Recht.