Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ,,zum nächstmöglichen Termin” ist bestimmt genug

Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Elke Scheibeler berichtet über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013, AZ 6 AZR 805/11, in dem es um die richtige Formulierung einer Kündigung ging.