EZB-Bankenaufseher sollen Gebührenbescheide verständlicher formulieren

Stellungnahme des GVB

(Mynewsdesk) München, 25. Juli 2017 – Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken fordern von der Europäischen Zentralbank (EZB) mehr Transparenz bei der Erhebung der Gebühren für die EU-Bankenaufsicht. Das schreibt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) in einer an die Notenbank gerichteten Stellungnahme. Die Kreditgenossenschaften im Freistaat sprechen sich insbesondere dafür aus, die jährlichen EZB-Gebührenbescheide in der jeweiligen Landessprache zu verfassen, um deren Richtigkeit besser prüfen zu können.

„Die Banken haben ein Recht darauf, in deutscher Sprache angeschrieben zu werden. Und sie haben ein Recht darauf, zu verstehen, um was es geht“, macht GVB-Präsident Jürgen Gros deutlich. Dies sei wegen der in sehr technischem Englisch verfassten Schriftstücke der EZB jedoch nicht die Regel. Speziell kleinere Institute hätten Schwierigkeiten, die Beitragshöhe nachzuvollziehen. Gros: „Darunter leidet die Akzeptanz der europäischen Bankenaufsicht. Die EZB sollte deshalb im eigenen Interesse transparenter und verständlicher mit den Instituten kommunizieren.“

Der GVB regt in seinem Konsultationsbeitrag anlässlich der bevorstehenden Überprüfung der EZB-Aufsichtsgebühren darüber hinaus weitere Verbesserungen an. So tritt der Verband dafür ein, die eigens zur Berechnung der Beiträge eingeführte Meldepflicht wieder abzuschaffen. Diese sei verzichtbar, weil die erforderlichen Daten bereits an anderer Stelle erhoben würden. Dadurch könnten die ohnehin hohen Bürokratiekosten der beaufsichtigten Banken verringert werden.

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Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.278 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 260 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 51.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2016)

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