Die Neuauflage des Ratgebers für pflegende Angehörige erscheint

Die neue Auflage des “Ratgebers für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen” wird ab 1. März 2015 kostenlos in Ihrer Apotheke erhältlich sein.

Die Neuauflage des Ratgebers für pflegende Angehörige erscheint

Kundin erhält den neuen Pflegeratgeber in ihrer Apotheke (Bildquelle: © Udo Kroener – Fotolia.com)

Hamburg, 29.01.2015. Für viele Betroffene längst zu einem kleinen “Bestseller” geworden, wird der beliebte Pflegeratgeber auch in seiner neuen Auflage Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen kompetente Unterstützung bieten.

Erneut werden in verständlicher Sprache, unterstützt von Abbildungen und Grafiken,
die wichtigsten Begriffe zu Pflegestufen, Pflegekasse & Co. erklärt.

Der Leser erfährt, wie ein Antrag auf Pflegeleistungen richtig ausgefüllt wird, welche finanziellen Mittel ihm zustehen, was der Unterschied zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege ist, wer die Pflegestufe festlegt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Pflegestufe abgelehnt wird, sowie Wissenswertes über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), über die Begutachtung durch den MDK und vieles mehr.

Sämtliche Änderungen der Leistungen ab 2015 wurden selbstverständlich berücksichtigt und entsprechend eingearbeitet.

Sogenannte “Kurzlinks” im Pflegeratgeber verweisen auf weiterführende und stets aktualisierte Informationen im Internet.

Einen ersten Überblick über die Inhalte des Pflegeratgebers erhalten Sie unter pflegeratgeber.pflegestufe.com .

Interessierte Apotheken und Arztpraxen sowie weitere Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen, die nicht bereits im Laufe der letzten Jahre im Verteiler aufgenommen wurden, sollten sich bereits jetzt ihre Exemplare sichern und dazu mit dem Team des bundesweiten Pflegenetzwerkes Kontakt aufnehmen.

Entstanden aus einem Ehrenamt bieten die Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerkes viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen mit einer 90-prozentigen Erfolgsquote in Widerspruchs- und Klageverfahren, wenn es um eine gerechtfertigte Pflegestufe geht. Das alles erfolgt absolut UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden!

Kontakt
Bundesweites Pflegenetzwerk
Jörg Kröning
Fahrenkrön 35b
22179 Hamburg
040/6094684-90
presse@pflegestufe.com
https://www.pflegestufe.com

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