Assoziierungsabkommen zwischen Ukraine und EU paraphiert

Brüssel (ots/PRNewswire) – Mit der heutigen Paraphierung des Assoziierungsabkommens in Brüssel ist die Ukraine der Assoziierung mit der Europäischen Union einen Schritt näher gekommen. Die Vertreter der ukrainischen und europäischen Verhandlungsdelegationen signierten die jeweiligen Seiten der politischen und wirtschaftlichen Teile des Dokuments.

Mit dem Assoziierungsabkommen werden Rahmenbedingungen für eine Kooperation geschaffen und der Grundstein für eine engere wirtschaftliche, kulturelle und soziale Bindung zwischen den beiden Parteien gelegt. Des Weiteren geht Brüssel davon aus, mit der Paraphierung des Dokuments Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte in der Ukraine zu fördern.

Die Präambel des Assoziierungsabkommens spiegelt die Unterstützung der Entscheidung der Ukraine zugunsten Europas durch die EU wider. Die Union hat anerkannt, dass die Ukraine ein Teil der europäischen Identität ist und nach europäischen Werten handelt.

Der 170 Seiten lange politische Teil des Assoziierungsabkommens reguliert die ukrainisch-europäischen Beziehungen auf politischer Ebene. Der Europäische Kommissar für Erweiterungs- und europäische Nachbarschaftspolitik ?tefan Füle hatte zuvor erklärt, die Vorgaben des Assoziierungsabkommens würden die Ukraine auf einen Reformkurs in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung bringen. Es helfe der Ukraine bei der Umsetzung ihres Strebens nach Mobilität und Modernisierung des öffentlichen Dienstes.

Neben dem politischen Teil enthält das Assoziierungsabkommen einen 180 Seiten langen wirtschaftlichen Teil sowie einen 1350 Seiten langen Anhang.

Der wirtschaftliche Teil des Dokuments bezieht sich auf die Einführung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone. Hierbei werden alle handelsbezogenen Fragen abgedeckt und Regelungen für die Bereiche Wettbewerb, Zölle, Energie, geistiges Eigentum, öffentliche Auftragsvergabe, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung eingeführt. Durch diese Bestimmungen soll das Investitionsklima in der Ukraine verbessert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen gefördert werden.

Nach der Paraphierung muss der vollständige Text des Assoziierungsabkommens ins Ukrainische sowie in alle EU-Sprachen übersetzt werden. Der nächste Schritt des Assoziierungsprozesses ist die Unterzeichnung des Abkommens. Anschliessend muss das Dokument von 27 Regierungen ratifiziert werden. Der abschliessende Teil der Assoziierung wird die schrittweise Umsetzung des Assoziierungsabkommens sein.

Nach 21 Verhandlungsrunden zum Assoziierungsabkommen hatten die Ukraine und die EU am 19. Dezember 2011 den Verhandlungsprozess abgeschlossen. Begonnen hatten die Gespräche über eine Assoziierung zwischen der Ukraine und der EU am 5. März 2007.

Pressekontakt:

Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich an Maria
Ivanova, +380443324784, news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei
Worldwide News Ukraine. 

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